Besonders schützenswerte Bäume oder Alleen können als Naturdenkmale ausgewiesen werden.

Weitere Informationen

Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."

Die Stadt Köln hat im Jahr 1994 eine ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale erlassen. Diese wurde im Jahr 2001 fortgeschrieben. Zurzeit sind insgesamt 194 Bäume und Alleen als Naturdenkmale ausgewiesen.

Rechtliche Voraussetzungen:

§ 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs (NDI-VO)

Karten und Listen der Naturdenkmale

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln