Beschreibung
Als Eigentümerin oder Eigentümer wollen Sie Ihren Wohnraumbestand von Barrieren befreien, die bislang eine familiengerechte oder altersgerechte Nutzung erschweren? Sie möchten den Gebrauchswert Ihres Wohnraums nachhaltig erhöhen, sowie die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern? Dafür gibt es eine Förderung mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlass zur anteiligen Finanzierung der Umbaumaßnahmen. Bis zu 100.000 Euro je Wohnung sind möglich.
Informationen bei der NRW.Bank
Sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigenheime innerhalb von Köln können Sie bei uns die Förderdarlehen beantragen. Auch die Bewilligung geschieht von hier aus. Auszahlung und die Abwicklung des Darlehens regelt dann allerdings die NRW.BANK-Bereich Wohnraumförderung.
Genaue Informationen über die Bedingungen für ein Darlehen erhalten Sie unter Downloads und Infos oder auf der Internetseite der NRW.Bank. Auf dieser Seite finden Sie auch den Antragsvordruck, den Sie verwenden müssen.
Haben Sie sich ausreichend informiert, den Antrag auf den Seiten der NRW.Bank heruntergeladen und ausgefüllt, dann geben Sie ihn bitte bei uns ab.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter den Telefonnummern 0221 / 221-24287 oder 0221 / 221-22166.
Die Hintergründe des Förderprogramms
Das Förderprogramm Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie – RL Mod) verfolgt das Ziel, die Anpassung des Wohnraumbestandes an die demografische Entwicklung zu unterstützen. Wohnungen sollen möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen genutzt werden können.
Sie möchten Ihre Energiekosten senken und dabei zugleich einen Beitrag zur Vermeidung klimaschädlicher Emissionen leisten und Ihren Wohnraum wirksam vor Einbruch schützen? Sowie die neuen Möglichkeiten digitaler Gebäudetechnik für mehr Wohnkomfort und effiziente Bewirtschaftung nutzen?
Das Angebot soll dazu beitragen, dass durch die Anpassung der Wohnung insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen langfristig dort, und damit in ihrem Wohnquartier leben können. Das Ziel ist die Sicherung qualitativ hochwertigen bezahlbaren und modernen Wohnraum. Bei Bedarf soll auch eine ambulante Pflege durch die Umbaumaßnahmen möglich sein.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll, kann aber auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen entsprechenden Termin.
Gebühren
Wird Ihnen eine Förderung bewilligt, dann fällt eine Verwaltungsbühr von 0,4 Prozent der gewährten Fördersumme an.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Wohnungsbauförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-24276
- Telefax
- 0221 / 221-23100
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Wohnungsbauförderung
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
-
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
Fahrplanschnellsuche
