Wir fördern die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Kölner Pflegeeinrichtungen, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind. 

Antrag

Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist jeweils bis spätestens 1. März des Antragsjahres zu stellen (Pflegedienste, die neu eröffnen, müssen den Antrag bis spätestens 31.12. des Eröffnungsjahres stellen). Bitte benutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich die Formulare unter "Downloads und Infos". 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Zukünftig werden zur Prüfung der im Antrag gemachten Angaben stichprobenartig Auszüge aus Ihren Buchführungsunterlagen angefordert (Summen- und Saldenliste der relevanten Ertragskonten). Bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Informationsblatt.

Pflegedienste, in deren Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI ausschließlich stundenweise Abrechnung festgelegt ist, benutzen bitte für die Berechnung ein gesondertes Formular, das Sie bei der Dienststelle erhalten.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag schriftlich stellen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Verbindung mit Kapitel 2 Abschnitt 4 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 8a SGB XI (APG DVO NRW).

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Investitionskostenförderung im Bereich Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33022
Telefax
0221 / 221-27436
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos