Beschreibung

Sie möchten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen zu einem Fahrzeug die Halterin, den Halter oder beispielsweise deren Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Erfahrung bringen?

Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers

    bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle

  • Formloser schriftlicher Antrag

    bei Beantragung der Auskunft auf dem Postweg

Informationen rund um die Halteranfrage

Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halterinnen und Halter beziehungsweise deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder die Halterin oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.
  • Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber der Halterin oder dem Halter.

Vorsprache

Entscheiden Sie sich gegen eine schriftliche Halteranfrage auf dem Postweg, müssen Sie persönlich vorsprechen, Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Ihr Personalausweis oder Pass und der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

5,10 Euro, auch im Falle einer Ablehnung.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG).Die erteilte Auskunft darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden.Je nach Art der erfragten Daten ist es zudem Voraussetzung, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Auskunft auf eine andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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