Sie möchten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen zu einem Fahrzeug die Halterin, den Halter oder beispielsweise deren Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Erfahrung bringen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers

    bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle

  • Formloser schriftlicher Antrag

    bei Beantragung der Auskunft auf dem Postweg

Informationen rund um die Halteranfrage

Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halterinnen und Halter beziehungsweise deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder die Halterin oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen der Unfallgegnerin oder des Unfallgegners.
  • Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber der Halterin oder dem Halter.

Vorsprache

Entscheiden Sie sich gegen eine schriftliche Halteranfrage auf dem Postweg, müssen Sie persönlich vorsprechen, Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Ihr Personalausweis oder Pass und der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

5,10 Euro, auch im Falle einer Ablehnung.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG).Die erteilte Auskunft darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden.Je nach Art der erfragten Daten ist es zudem Voraussetzung, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Auskunft auf eine andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos