Wenn Sie ein Baby erwarten, können Sie für Schwangerschaft und Geburt Beihilfen beantragen.
Eine einmalige Beihilfe können Sie auch erhalten, wenn Sie keine Sozialhilfeleistung beziehen, aber den einmaligen Bedarf nicht selbst finanzieren können.
Voraussetzungen
Handelt es sich um Ihr erstes Kind, wird seitens des Sozialamtes ein fester Pauschalbetrag bewilligt, von dem Sie die benötigten Gegenstände beschaffen müssen.
Sofern es sich um die Geburt eines weiteren Kindes handelt, wird seitens des Sozialamtes geprüft, ob möglicherweise noch Einrichtungsgegenstände aus vorangegangenen Bewilligungen vorhanden sind.
Die Gewährung einer Beihilfe ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Bei der Berechnung werden Ihre vorhandenen Mittel dem notwendigen Bedarf gegenüber gestellt.
Antragstellung
Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder sich bereits im Rentenalter befinden, stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Sozialamtes.
Wenn Sie erwerbsfähig sind und sich nicht im Rentenalter befinden, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Downloads und Infos" auf dieser Internetseite.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 31 SGB XII
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen