Ein oder beide Kennzeichenschilder oder eventuell Teile davon sind verloren gegangen, wurden entwendet oder zerstört.
Das Fundbüro leitet die Kennzeichenschilder unverzüglich an die Zulassungsstelle weiter.
Den Link auf unseren Service "Fundbüro Online" finden Sie in der Rubrik "Downloads und Infos".
Benötigte Dokumente
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Fahrzeugbrief
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Fahrzeugschein
oder
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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden!
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Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters
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Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen
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Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
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Bei Diebstahl eine Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
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Eventuell noch vorhandene Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
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SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Wichtig bei finanzierten Fahrzeugen
Informationen rund um das Ersatz-Kennzeichen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend erforderlich. Wurden Kennzeichen lediglich beschädigt, können bereits vorab neue Kennzeichen geprägt und diese zur Zulassungsstelle mitgebracht werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es in der Service-Box unter "Downloads und Infos" aufrufen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen. Natürlich erhalten Sie den Vordruck auch in der Zulassungsstelle.
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie Download-Service unter "Downloads und Infos". Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
- 5,50 Euro, wenn nur Ersatzschilder abgestempelt werden,
- 30,60 Euro, wenn eine Umkennzeichnung erforderlich ist,
- eventuell zusätzlich 2,50 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung,
- eventuell zusätzlich 10,20 Euro oder 12,80 Euro, wenn die Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen erfolgt.
- Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro.
- Kann keine Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle vorgelegt werden, werden die Fahndungsmaßnahmen durch die Zulassungsstelle eingeleitet. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 15 Euro.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen jeweils Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)