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Aktuell sind wir telefonisch nicht gut zu erreichen.

Bitte alle Anfragen per E-Mail53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Aktuell ist nur Barzahlung möglich.

Am Freitag, 19. Juni 2026, ist das Büro geschlossen.

Belehrungen für den Lebensmittelbereich

Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

Benötigte Dokumente

  • Gültiges Ausweisdokument

Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmitteln an.

Wenn Sie sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, benötigen Sie auch eine solche Bescheinigung.

Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülpersonal) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.

Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig unter der Voraussetzung, dass man innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung der Bescheinigung die Tätigkeit aufgenommen hat.

Freie Termine Präsenzbelehrung

Freie Termine zur Präsenzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt – (bitte 15 Minuten vor Beginn vor Ort sein, Ausweis und 25 Euro in Bar mitbringen)

  • am 23. Juni 2026 um 8:30 und 11 Uhr (auch ohne Termin)
  • am 24. Juni 2026 um 8:30 und 11 Uhr (auch ohne Termin)
  • am 29. Juni 2026 um 9:45 und 11 Uhr
  • am 30. Juni 2026 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 1. Juli 2026 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 6. Juli 2026 um 9:45 und 11 Uhr
  • am 7. Juli 2026 um 8:30 und 11 Uhr
  • am 8. Juli 2026 um 8:30 und 11 Uhr
  • ab 13. Juli 2026

Anmeldung über Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln (siehe unten "Anmeldeformular").

Anmeldung sind auch per E-Mail möglich mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Wunschtermin: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (Lesen und Sprechen) benötigen eine*n Dolmetscher*in (dies kann eine Person aus dem Freundes- oder Familienkreis sein), um an der Belehrung nach §43 IfSG teilnehmen können.

Da es sich um eine Gruppenbelehrung. Es können keine Kinder mitgebracht werden.

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz kann auch Online durchgeführt werden: siehe Online-Belehrung.

Informationen und Anmeldeformular Präsenzbelehrung

  • Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln.
  • Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular Belehrung nach § 43 IfSG
  • Folgende Informationen sind im Anmeldeformular anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und 2 bis 3 Wunschtermine (siehe freie Termine)

Anmeldeformular Präsenzbelehrung im Gesundheitsamt Köln

Anmeldeformular Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail.

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

Anmeldezeitraum:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 11 Uhr.

  • Kommen Sie ins Anmeldebüro (Zimmer 1) des Gesundheitsamtes.
  • Kalkulieren Sie eine Wartezeit ein.
  • Nehmen Sie an der Belehrung teil. Diese dauert etwa 30 Minuten.
  • Anschließend erhalten Sie Ihre Bescheinigung.

Informationen Belehrung/Schulpraktikum

  • Die Belehrung für das Schulpraktikum findet in schriftlicher Form statt.
  • Die Abwicklung erfolgt über die Schule. Die Schule schickt die leserlich ausgefüllte Erklärung "Sorgeberechtigte" unterschrieben an das Gesundheitsamt. Dies ist nur für Kölner Schulen möglich und für Schüler*innen, die in Köln gemeldet sind.
  • Danach erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung. 
  • Die Erklärung "Sorgeberechtigte" kann über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
E-Mail: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Wo findet die Anmeldung zur Belehrungen statt?

Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 35

Stadtplan

Zweitschrift

Zweitschriften können Sie persönlich im Gesundheitsamt Köln abholen:

Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:30 Uhr bis 11 Uhr.

Gebühren für die Zweitschrift: 15 Euro – Kassenautomat: Aktuell ist nur Barzahlung möglich!

Zweitschrift/Kopien können auch per Post zugeschickt werden:

E-Mail an: 53-Gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Hierfür geben Sie bitte folgendes an:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und dass Sie die Gebühren in Höhe von 15 Euro nach Erhalt der Zweitschrift und Rechnung überweisen.

Eine Zweitschrift kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung bei uns erworben wurde und die Daten noch im System gespeichert sind. 

Aktuell können für Online durchgeführte Belehrungen keine Zweitschriften erstellt werden!

Online-Belehrung

Anmeldung zur Online-Belehrung

Informationen zur Online-Belehrung

Wenn Sie sich für die Online-Belehrung entscheiden, läuft die komplette Begleitung durch das Technologiezentrum Glehn (TZG).

Hierüber können wir keine Zweitschrift erstellen.

Wir haben das Technologiezentrum Glehn, Telefon 02182 / 850765, mit der Durchführung der Online-Belehrung beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie melden sich über https://k.gotzg.de kostenpflichtig zur Infektionsschutzbelehrung an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung.
  2. Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
    Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone.
    Wir empfehlen die Verwendung der APP tzg Video-Idnet. Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.
    Bei Nutzung der tzg Video-Ident APP zur Videoidentifikation:
    Öffnen Sie die APP tzg Video-Ident 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von einem*einer Lernprozessbegleiter*in des TZG kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der APP aufhalten, stellen wir keinen Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
    Bei Nutzung anderer Kommunikationstools (Facetime, Ginlo oder Signal) zur Videoidentifikation:
    Sie werden zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem*einer Lernprozessbegleiter*in des TZG angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung). Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.
    Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken des folgenden Links auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de. Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
  3. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  4. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen beziehungsweise Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  5. Diese beginnt mit dem etwa 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
  6. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
  7. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
  8. Anschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.
  9. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tzg.online.
  10. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  11. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.

Gebühren

Die Bescheinigung kostet 25 Euro.

Die Zweitschrift kostet 15 Euro.

Bezahlen können Sie am Kassenautomat. Aktuell ist nur Barzahlung möglich.

Die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW ist kostenfrei. Die Bescheinigung gilt in diesem Fall nur für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die kostenfreie Belehrung wird nur in der Präsenzbelehrung angeboten.

Eine Kostenübernahmeerklärung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet sein und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen)
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon
0221 / 221-25155 0221 / 221-25638 oder Bürgertelefon: 115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-28635
Kontakt
Öffnungszeiten

Anmeldezeitraum: Montag, bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
Nachmittags: nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)

Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)

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