Beschreibung
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Bescheinigung zur Abgeschlossenheit wird vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. Meistens betrifft dies die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Benötigt werden
-
Formloser Antrag
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag in zweifacher Ausfertigung ein. Diesem Antrag fügen Sie bitte die aktuellen Angaben von Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken bei.
-
Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichern Sie, dass Ihre Katasterangaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurstücken aktuell und vollständig sind. Sie finden das Formular im Downloadservice.
-
Bauzeichnungen
Reichen Sie bitte Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung ein, die aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100 bestehen. Skizzen können wir leider nicht akzeptieren. Kennzeichnen Sie bitte nur die Räume in den Grundrissen und Schnitten mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis). Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.
Antragsberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Informationen rund um die Abgeschlossenheit
Im Verfahren der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüfen wir nicht, ob die von Ihnen mitgeteilten Katasterangaben korrekt sind. Wir übernehmen Ihre Angaben in die Bescheinigung. Wir bitten Sie besonders darauf zu achten, dass die Angaben sowie die Bezifferungen in den Plänen korrekt und vollständig sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nur dann beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes anerkannt, wenn alle Angaben mit dem Grundbuch übereinstimmen. Wenn nur eine Ziffer in diesen Angaben nicht korrekt ist, erkennt das Grundbuchamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht an und nimmt keine Einrichtung von Sondereigentum vor. Wir müssen diese dann nachträglich berichtigen und hierfür erneut eine Verwaltungsgebühr erheben.
Bitte beachten Sie
Die Eigentümerin oder der Eigentümer hat sicherzustellen, dass für jede Nutzungseinheit ein ausreichender zweiter Rettungsweg vorhanden und auf Dauer gesichert sein muss.
Ersetzt die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Baugenehmigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand Ihres Gebäudes. Bitte informieren Sie sich über den baurechtlichen Genehmigungsstand Ihres Gebäudes. Wir unterstützen Sie gerne bei der Akteneinsicht in die städtischen Archivakten.
Gebühren
Grundlage für die Errechnung der Gebühren zur Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
- Öffnungszeiten
-
Die Beratung findet aufgrund der Entwicklung rund um die Corona-Pandemie bis auf Weiteres ausschließlich schriftlich und telefonisch statt.
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
-
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Fahrplanschnellsuche
