Um einen Überblick über alle Gewerbebetriebe in unserer Stadt zu haben, ist es wichtig, dass Sie als Gewerbetreibende Ihre An-, Um- oder Abmeldung, gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung, zeitnah und vollständig anzeigen. Auch im Falle einer Namensänderung des Gewerbetreibenden, muss dies der Gewerbemeldestelle mitgeteilt werden. 

Die Gewerbemeldung können Sie

  • per Online-Gewerbemeldung ("Gewerbeschein" sofort erhalten)
  • persönlich in der Gewerbemeldestelle
  • oder schriftlich per Post mit einem Formular durchführen.

Vorteil der Online-Gewerbemeldung: Sie erhalten Ihre Empfangsbescheinigung über die Gewerbeanzeige, den so genannten "Gewerbeschein", unverzüglich als PDF-Dokument ausgestellt und können diesen sofort nutzen.

Online-Gewerbemeldung (Empfangsbescheinigung beziehungsweise "Gewerbeschein" sofort erhalten)

Sie sind gewerblich tätig, ...

... wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig ausüben, diese Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist und Sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Außerdem darf die Tätigkeit nicht sozial unwertig sein, das heißt, sie darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Anmeldung eines Gewerbebetriebes

Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Köln errichten oder Sie Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Köln verlegen.

Die Anmeldung kann

  • elektronisch per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
  • persönlich
  • schriftlich erfolgen.

Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Für die schriftliche Anmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Anmeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.

Um Ihr Gewerbe online anmelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".

Anzumeldende Tätigkeiten

Bei der Gewerbeanmeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, präzise angegeben sein.

Beispielsweise kann der "Vertrieb von Textilien" so angemeldet werden, der "Handel mit Waren aller Art" muss genauer definiert werden.

Rechtzeitig anmelden

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie anmelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe anmelden können:

Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

  • 26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
  • 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen

Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen notwendig:

  • bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Köln
  • bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
  • bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden

Wenn sich Ihr Gewerbe von Neben- auf Haupterwerb oder umgekehrt ändert, ist nicht zwingend eine Gewerbemeldung notwendig, da es sich um keinen anzeigepflichtigen Tatbestand handelt. Sofern Sie dennoch eine Änderung Ihrer Gewerbemeldung wünschen, können Sie dies mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Die Ummeldung ist kostenpflichtig.

Die Ummeldung kann

  • per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
  • persönlich
  • oder schriftlich erfolgen.

Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Für die schriftliche Anmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Ummeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.

Um Ihr Gewerbe online umzumelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".

Neu ausgeübte Tätigkeiten

Wenn Sie Ihr Gewerbe um neue Tätigkeiten erweitern möchten, müssen diese präzise angegeben sein.

Beispielsweise können Sie den "Vertrieb von Textilien" so anmelden, den "Handel mit Waren aller Art" müssen Sie genauer definieren.

Rechtzeitig ummelden

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Verlegung oder der Änderung/Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. Sollte die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie ummelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe ummelden können:

Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft

Gebühren

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

  • 26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
  • 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen

Abmeldung eines Gewerbebetriebes

Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Die Abmeldung kann

  • per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
  • persönlich
  • oder schriftlich erfolgen.

Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".

Für die schriftliche Abmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Abmeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.

Um Ihr Gewerbe online abzumelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".

Rechtzeitig abmelden

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden. Sollte die Einstellung der Tätigkeit länger als zwei Monate zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Einstellung der Tätigkeit mehr als zwölf Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie abmelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe abmelden können:

Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft

Verstorbene Angehörige

Wenn ein*e Angehörige*r von Ihnen verstorben ist, können Sie uns dies gerne schriftlich oder persönlich mitteilen. Wir benötigen lediglich eine Kopie oder das Original der Sterbeurkunde.

Gebühren

Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Online-Gewerbemeldung

Sie haben auch die Möglichkeit Gewerbemeldungen online im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zu tätigen. Sie erhalten unmittelbar nach Durchführung Ihrer Gewerbemeldung Ihre maschinell erstellte Empfangsbescheinigung, den so genannten Gewerbeschein. Der Gewerbeschein wird Ihnen als PDF-Dokument im Wirtschafts-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt und kann sofort verwendet werden.

Online-Gewerbemeldung (Empfangsbescheinigung beziehungsweise "Gewerbeschein" sofort erhalten)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Personen

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Wenn Sie auf den unten stehenden Link klicken, erhalten Sie alle nötigen Informationen über die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 193, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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