Kassenzeichen

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Häufig gestellte Fragen zur Zweitwohnungssteuer
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Basisangaben
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Hinweis: Nur volljährige Personen können eine Zweitwohnung steuerlich anmelden bzw. eine Erklärung abgeben!

Anschrift der Hauptwohnung:

Anschrift der Nebenwohnung, für die die Steuererklärung abgegeben wird:

Bekanntgabeanschrift:

Der Schriftverkehr, insbesondere der Steuerbescheid, soll an die folgende Adresse versendet werden*

Hinweis: Wenn die Bekanntgabe an einen Zustellvertreter erfolgen soll, bitte eine entsprechende Zustellvollmacht im Reiter 'Unterlagen' hochladen.

Zustellvollmacht
Beiblatt Erklärung Zweitwohnungssteuer
Kassenzeichen Steuerpflicht
Steuerpflicht

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Die Nebenwohnung ist beziehungsweise war für mich Nebenwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung*

wenn Nein:

Beiblatt zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

Hinweis: Bitte laden Sie entsprechende Nachweise im Reiter 'Unterlagen' hoch.

Basisangaben Nebenwohnung
Nebenwohnung

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Bei der Zweitwohnung handelt es sich um eine*

Angaben, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt:

Hinweis: Bitte laden Sie eine Kopie des Mietvertrages im Reiter 'Unterlagen' hoch. Sofern die vereinbarte Nettokaltmiete nicht mehr zutrifft, bitte den maßgeblichen Änderungsvertrag ebenfalls zusenden.

In der Nettokaltmiete sind folgende Aufwendungen enthalten

Hinweis: Bitte laden Sie die Belege im Reiter 'Unterlagen' hoch. Sofern eine Warmmiete vereinbart ist beziehungsweise wurde, bitte Aufteilung in Mietkostenanteile und Nebenkostenanteile beifügen.

Mietverhältnis

Hinweis: Bitte laden Sie die Nachweise (zum Beispiel Kontoauszug mit Überweisungsnachweis) im Reiter 'Unterlagen' hoch.

Angaben, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt:

Eigentümer*in

Die Zweitwohnung wird beziehungsweise war mir unentgeltlich überlassen

Das Gebäude wurde modernisiert*

Hinweis: Hierzu gehört zum Beispiel eine umfassende Wertverbesserung, neue Sanitäreinrichtungen, zeitgemäße Elektroinstallationen oder Zentralheizung beziehungsweise Gas-Etagenheizung.

Das Gebäude wurde saniert*

Hinweis: Es handelte sich um eine grundlegende Veränderung des Ursprungszustandes.

Wohnungsausstattung*

Wohnlage

Hinweis: Für die folgenden Angaben sind Nachweise im Reiter 'Unterlagen' hochzuladen

Nutzer*in*

Hinweis: Bitte laden Sie die Nachweise (zum Beispiel Grundriss) im Reiter 'Unterlagen' hoch.

Hinweis: Bitte laden Sie die Nachweise (Mietvertrag oder Untermietverträge) im Reiter 'Unterlagen' hoch.

Steuerpflicht Unterlagen + Bestätigung
Unterlagen + Bestätigung

Für die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer ist neben der Erklärung Zweitwohnungssteuer eine Kopie des Mietvertrages und gegebenenfalls des letzten Änderungsvertrages über die Höhe des Mietzinses beizufügen.
Bitte laden Sie nun die erforderlichen Unterlagen (Nachweise, ob gewerbliche Nutzung oder Kapitalanlage, Kopie des Mietvertrages oder der Untermietverträge, Belege, Zustellvollmacht, usw.) hoch.

Es können nur Dateien im PNG-, JPG- oder PDF-Format akzeptiert werden.

Die maximale Größe aller hochgeladenen Dateien beträgt insgesamt 15 MB.

Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 9 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben.

Bestätigung*

Nebenwohnung
Hinweise

Hilfe beim Ausfüllen

Das Online-Formular ist in mehrere Schritte unterteilt. Bewegen Sie sich bitte mit den einzelnen Reitern oben im Formular oder den Links unterhalb des Formulars von Schritt zu Schritt. Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen Sie ausfüllen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflichtfelder. Wenn Sie die für die Bearbeitung benötigten Felder nicht oder fehlerhaft ausfüllen, erhalten Sie einen Warnhinweis und das Formular kann nicht verschickt werden. Zur Korrektur verwenden Sie bitte nicht die Zurückschaltfläche des Browsers, sondern klicken Sie auf den entsprechenden Reiter oder die angezeigten Korrekturhinweise.

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Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Hinweise zu SPAM

Sicher erhalten auch Sie viele so genannte SPAM-Mails. Schützen Sie Ihr E-Mail-Postfach vor diesen unerwünschten Werbemails? Es ist leider schon häufiger vorgekommen, dass auch Mails der Stadt Köln von solchen Filtern für SPAMs gehalten und im schlimmsten Fall auch vernichtet wurden. Wenn Sie uns per Mail zum Beispiel eine Frage gestellt haben, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Schutzprogramm unsere Antworten oder Nachfragen nicht als SPAM deuten kann und gar löscht. Besonderer Hinweis für Nutzerinnen und Nutzer von web.de und gmx. Diese E-Mail-Provider bieten einen SPAM -Filter an, bei dem alle Mails von unbekannten, das heißt, nicht im Adressbuch verzeichneten Kontakten in einen anderen Ordner als den Posteingang verschoben werden. Bitte kontrollieren Sie diese Verzeichnisse regelmäßig, wenn Sie Mails von uns erwarten. Nutzen Sie zum Abrufen der Mails ein besonderes E-Mail-Programm, wie Outlook oder Netscape Messenger, dann kontrollieren Sie bitte dennoch die Mails auf dem Server des Providers.