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Bitte geben Sie Ihre Kontaktinformationen für eventuelle Rückfragen ein.
Hinweis: Nur volljährige Personen können eine Zweitwohnung steuerlich anmelden bzw. eine Erklärung abgeben!
Hinweis: Wenn die Bekanntgabe an einen Zustellvertreter erfolgen soll, bitte eine entsprechende Zustellvollmacht im Reiter 'Unterlagen' hochladen.
Hinweis: Bitte laden Sie entsprechende Nachweise im Reiter 'Unterlagen' hoch.