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Schritt 1: Kassenzeichen
Hinweis: Bitte nur ausfüllen, wenn Sie eine Freistellung nach § 2 Absatz 6 der Zweitwohnungssteuersatzung geltend machen wollen.
999.999.999.999
Bitte füllen Sie das Pflichtfeld 'Kassenzeichen' aus!
Hinweis: Falls Sie bereits Zweitwohnungssteuer zahlen, geben Sie bitte Ihr Kassenzeichen ein.
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