Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenStaats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass man zu einem bestimmten Staat gehört.
Zum Beispiel: weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Manche Menschen haben eine doppelte Staats- Angehörigkeit.
Das heißt: sie gehören zu 2 Ländern.
Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.
Auch Ausländer und Ausländerinnen können
in Deutschland soziale Leistungen bekommen.
Welche Leistungen können Sie bekommen?
Das hängt davon ab:
- Wie alt Sie sind.
- Wo Sie wohnen.
Wichtig:
Wenn Ihr Wohn-Ort ausländer-rechtlich-beschränkt ist:
Dann können Sie soziale Leistungen nur an Ihrem Wohn-Ort bekommen.
Ausländer-rechtlich-beschränkt heißt:
Sie dürfen nur dort soziale Leistungen beantragen, wo Sie auch wohnen.
Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
Asyl heißt: Zufluchts-Ort.
Sie haben das Recht:
für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.
Sie müssen einen Antrag bei einem Amt stellen,
um Asyl zu bekommen.
Sie sind in der Zeit ein Asyl-Bewerber.
Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:
Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.
Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.
Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz regelt:
Welche und wie viele Leistungen jemand vom Staat bekommt.
Leistungen sind Hilfen wie zum Beispiel: Geld.
Die Abkürzung für Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz ist: AsylblG.
Dieses Gesetz gilt in der Regel für:
- Ausländische Flüchtlinge
- Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
- Geduldete Ausländer und Ausländerinnen
Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie einen Antrag stellen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Ausländische erwerbs-fähige Personen
Sonstige Anspruchs-Berechtigte
Muss ich beim Amt vorsprechen?
Muss ich Gebühren bezahlen?
Nein.
Sie müssen nichts bezahlen.