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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag,
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0221 / 221-35049
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Dienststelle ist für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. Es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines erforderlich unter Telefon: 0221 / 221-0 oder per E-Mail.

E-Mail an die Abteilung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Aufgaben

Wir gewähren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierzu gehören:

  • Persönliche Unterstützung
  • Geldleistungen
  • Sachleistungen

Unsere finanzielle Hilfe umfasst insbesondere die notwendigen Grundleistungen, wie:

  • Ernährung
  • Unterkunft
  • Heizung
  • Kleidung
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes
  • Gesundheits- und Körperpflege
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

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Zusätzliche Informationen