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© Reinhild Kassing

Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.

Und deshalb Probleme im Alltag haben.

Dann haben Sie ein Recht auf Hilfe.

Damit Sie leben können wie andere Menschen.

Für die Hilfe brauchen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Wer bekommt einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

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Der Ausweis ist für Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit körperlichen Behinderungen.
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
  • Menschen mit seelischen Problemen.

Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind:

Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Benötigte Dokumente

Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen wollen,

dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Sie stellen Ihren Antrag zum Beispiel:

  • mit der Post
  • persönlich im Amt
  • mit einem Internet-Formular

Internet-Formular

Mit dem Internet-Formular geht es am schnellsten.

Sie finden das Formular hier:

Internet-Formular
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Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Antrag.

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Unserere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gern.

Wir können das Formular gemeinsam ausfüllen.

Vollmacht

Vollmacht bedeutet: 

Eine andere Person stell für Sie den Antrag.

Zum Beispiel: Ihr Kind.

Das Kind braucht dafür Ihre Vollmacht.

Sie können die Vollmacht mit dem Antrags-Formular erteilen.

Auch ein Betreuer oder eine Betreuerin kann den Antrag stellen.

Schweige-Pflicht

Wenn wir Ihren Antrag bearbeiten sollen,

dann brauchen wir Informationen von Ihren Ärzt*innen.

Bitte entbinden Sie Ihre Ärzt*innen von der Schweige-Pflicht.

Das bedeutet:

Ihre Ärzt*innen dürfen uns Ihre Unterlagen schicken.

Die Entbindung von der Schweige-Pflicht finden Sie in diesem Antrag.

Wenn Sie uns selbst Ihre Gesundheits-Unterlagen schicken,

dann können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.

Wir benötigen zum Beispiel:

  • Untersuchungs-Ergebnisse von Ihren Ärzt*innen
  • Entlassungs-Berichte vom Krankenhaus
  • Berichte von der Reha-Klinik

Die Gesundheits-Unterlagen dürfen höchstens 2 Jahre alt sein.

Bitte schicken Sie uns immer nur Kopien.

Wie bekomme ich den Schwer-Behinderten-Ausweis?

Sie müssen bei uns einen Antrag stellen.

Sie können den Antrag hier herunterladen.
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Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Jemand kann Ihnen dabei helfen.

Dann drucken Sie den Antrag aus.

Und Sie unterschreiben den Antrag.

Sie müssen den Antrag bei uns abgeben.

Oder Sie schicken den Antrag mit der Post an unsere Adresse:

Schwer-Behinderten-Stelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Schwer-Behinderten-Stelle: Kontakt und Öffnungs-Zeiten

Feststellungs-Bescheid

Wir prüfen Ihren Antrag und Ihre Gesundheits-Unterlagen.

Der Antrag kann abgelehnt oder bewilligt werden.

Sie bekommen auf jeden Fall einen Bescheid.

Wenn wir eine Behinderung feststellen,

dann schicken wir Ihnen einen Feststellungs-Bescheid.

Das bedeutet: Ihr Antrag ist bewilligt.

Sie bekommen einen Grad der Behinderung.

Die Abkürzung ist GdB.

Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.

Der GdB gibt Auskunft über Ihre Gesundheit.

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Vielleicht bekommen Sie auch ein Merk-Zeichen.

Das Merk-Zeichen besteht aus Buchstaben.

Zum Beispiel:

  • G bedeutet: Geh-Behinderung.
  • H bedeutet: Sie brauchen viel Hilfe von anderen Menschen.

Wenn diese Buchstaben in Ihrem Ausweis stehen:

Dann können Sie Nachteils-Ausgleiche bekommen.

Zum Beispiel:

Sie können kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Oder jemand kann Sie begleiten ohne zu bezahlen.

Infos zu Nachteils-Ausgleichen in Alltags-Sprache

Schwer-Behinderten-Ausweis

Sie bekommen den Schwer-Behinderten-Ausweis

bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Bitte schicken Sie uns für den Ausweis ein neues Foto,

Das kann ein Papier-Bild oder eine Computer-Datei sein.

Wenn wir noch kein Foto von Ihnen haben,

dann Sie das Foto im Internet hochladen.

Sie bekommen dafür noch die 

Internet-Adresse und einen Benutzer-Code.

Sie können das Foto auch mit der Post schicken an:

Schwerbehindertenstelle

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Bitte schreiben Sie auf die Bild-Rückseite:

  • Ihren Namen
  • Ihr Geschäfts-Zeichen
    Ihr Geschäfts-Zeichen steht oben auf unserem Bescheid

Schwer-Behinderten-Ausweis verlängern

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Wenn Sie Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis verlängern wollen,

dann müssen Sie kein neues Formular ausfüllen.

Eine einfache Information reicht.

Sie können uns schriftlich oder telefonisch informieren.

Bitte nennen Sie uns dafür Ihr Geschäfts-Zeichen.

Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221-30702

Wenn wir einen Ausweis verlängern sollen,

dann brauchen wir dafür immer ein Foto.

Vielleicht werden wir Sie danach fragen.

Das kann zum Beispiel diese Gründe haben:

  • weil Ihr Foto schon sehr alt ist
  • weil wir Ihr Foto nicht aufheben durften,
    das müssen Sie extra erlauben
Schwer-Behinderten-Stelle: Kontakt und Öffnungs-Zeiten

Beiblatt mit Wert-Marke

Wenn wir Ihnen den Scher-Behinderten-Ausweis bewilligen,

dann bekommen Sie vielleicht auch das Beiblatt.

Wir prüfen das.

Wenn Sie einen Anspruch auf das Beiblatt haben,

dann schicken wir Ihnen ein Antrags-Formular zu.

Damit können Sie das Beiblatt beantragen.

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Mit dem Beiblatt können Sie kostenfrei im Nah-Verkehr fahren.

Das Beiblatt gilt immer für ein Jahr.

Das Ablauf-Datum steht auf dem Beiblatt.

Wir schicken Ihnen das neue Beiblatt automatisch zu.

Das passiert immer 1 Monat vor dem Ablauf-Datum.

Wenn das Beiblatt nicht pünktlich kommt,

dann melden Sie sich bitte bei uns.

Rufen Sie an unter:

0221 / 221-30702

0221 / 221-30703

Mit dem Beiblatt fahren Sie im Nah-Verkehr kostenfrei.

Das gilt für:

  • Busse
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen
  • Züge im Verkehrs-Verbund
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Menschen mit diesen Merkzeichen bekommen das Beiblatt kostenfrei:

  • Merkzeichen H – hilflose Personen
  • Merkzeichen BL – blinde Personen

Menschen mit diesen Merkzeichen müssen 104 Euro im Jahr für das Beiblatt bezahlen:

  • Merkzeichen G – gehbehindert
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich gehbehindert
  • Merkzeichen GL – gehörlos

Mit diesem Brief bekommen Sie die Zahlungs-Informationen.

Dann überweisen Sie uns den Betrag.

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Ausnahme

Vielleicht bekommen Sie Sozial-Leistungen?

Dann ist das Beiblatt bei allen Merkzeichen kostenfrei.

Das gilt zum Beispiel bei diesen Sozial-Leistungen:

  • Hilfen zum Lebens-Unterhalt – Bürgergeld
  • bei Erwerbs-Minderung oder für ältere Menschen
  • für Kinder in Heimen und Pflege-Familien
  • für Asyl-Bewerber

Menschen mit Geh-Behinderung oder gehörlose Menschen entscheiden zwischen:

  • kostenfreiem Nahverkehr
  • weniger Kfz-Steuern

Informationen zum Antrag

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Sie können Ihren Antrag im Internet stellen.

Wir schicken Ihnen eine Bestätigung dafür.

Sie bekommen von uns ein Passwort.

Mit dem Passwort kommen Sie in Ihr Internet-Postfach.

Sie können dort Ihr Foto hochladen.

Wenn Sie Hilfe brauchen,

dann melden Sie sich bitte bei uns.

Wir sind auch persönlich für Sie da.

Das Internet-Angebot ist ein zusätzlicher Service für Sie.

Steuer-Vorteile für Menschen mit Behinderung

Menschen mit einer Behinderung haben oft höhere Kosten.

Zum Beispiel für:

  • Hilfen im Haushalt
  • besondere Kleidung
  • besondere Lebensmittel

Wenn Sie Ihre Steuer-Erklärung machen,

dann erkennt das Finanzamt diese zusätzlichen Kosten pauschal an.

Pauschal bedeutet:

Sie müssen nicht die Rechnungen einreichen.

Sie schreiben einen festen Betrag in Ihre Steuer-Erklärung.

Diesen Betrag nennt man auch: Pausch-Betrag.

Pausch-Beträge sind ab einem Grad der Behinderung von 20 möglich.

Die Pausch-Beträge hängen vom Grad der Behinderung ab.

Die Stadt Köln schreibt Ihnen einen Nachweis über den Grad der Behinderung.

Das Finanzamt braucht diesen Nachweis bei einem GdB von 20, 30 oder 40.

Wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben,

dann brauchen Sie keine Extra-Bescheinigung.

Dem Finanzamt reicht dann Ihr Schwer-Behinderten-Ausweis.

Wir beantworten Ihre Fragen zu Pausch-Beträgen.

Melden Sie sich gerne:

  • per Post
  • über unser Kontaktformular
  • Telefon: 0221 / 221-30702
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