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Diese Seite in Alltags-Sprache lesenDer Stadtrat kann einen Rats-Bürger-Entscheid beschließen.
Rats-Bürger-Entscheid bedeutet:
Der Stadtrat will nicht selbst entscheiden.
Die Bürger*innen sollen abstimmen.
Ein Rats-Bürger-Entscheid ist möglich:
- wenn eine Sache sehr umstritten ist
- wenn damit der Streit vielleicht beendet wird
Der Stadtrat entscheidet über einen Rats-Bürger-Entscheid.
Zwei Drittel der Rats-Mitglieder müssen für den Rats-Bürger-Entscheid stimmen.
Köln hat 90 Rats-Mitglieder.
Das bedeutet:
Wenn 60 Rats-Mitglieder dafür sind,
dann wird der Rats-Bürger-Entscheid gemacht.
Wie läuft ein Rats-Bürger-Entscheid ab?
Die Bürger*innen stimmen ab.
Es gibt nur eine Frage.
Die Antwort ist Ja oder Nein.
Wir zählen die Antworten aus.
Wenn diese 2 Dinge erreicht sind,
dann ist der Entscheid angenommen:
- Es gibt mehr Ja-Antworten als Nein-Antworten.
- Mindestens 10 Prozent der Bürger*innen müssen "Ja" sagen.
Wenn es gleich viele Ja- und Nein-Stimmen gibt,
dann ist der Antrag abgelehnt.
Ein Rats-Bürger-Entscheid wirkt wie ein Rats-Beschluss.
Ja bedeutet: Die Sache wird gemacht.
Wer darf abstimmen?
Alle Bürger*innen, die auch an der Kommunalwahl teilenehmen.
Sie müssen am Abstimmungs-Tag:
- deutsche*r Staatsbürger*in
oder Bürger*in eines EU-Landes sein - mindestens 16 Jahre alt sein
- seit mindestens 16 Tagen mit ihrer Haupt-Wohnung in Köln gemeldet sein
oder ohne festen Wohnsitz in Köln leben - Sie dürfen nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen sein.
Rechtliche Grundlagen
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