Was bedeutet das Recht auf inklusive Bildung?
Man liest: In-klu-sion.
Das ist ein lateinisches Wort.
Inklusion bedeutet:
Kinder mit und ohne Behinderungen gehen zusammen in eine Schule.
Eine Schule für Alle.
Man sagt dazu auch: Inklusive Bildung.
Kommunal bedeutet:
Wir, die Stadt Köln, haben den Inklusions-Plan geschrieben.
Das sind unsere Ziele:
Die Kölner Schulen sind für alle Kinder und Jugendliche da.
Auch behinderte Kinder sind willkommen.
Alle sollen zusammen lernen.
Das ist für alle Kinder gut.
Zusammen lernen ist ein wichtiges Recht.
Das haben die Vereinten Nationen beschlossen.
Auf Englisch: United Nations.
Man spricht: Ju-nei-tid Näischens.
Die englische Abkürzung ist UN.
Fast alle Länder der Welt gehören zur UN:
Alle Kinder haben das Recht auf eine Schule für Alle.
Alle Kinder brauchen die besten Bildungs-Chancen.
Die Schule soll sich nach den Kindern richten.
Und nicht die Kinder nach der Schule.
Zum Beispiel danach:
- was die Kinder schon können
- wo die Kinder Hilfe brauchen
Die Schulen in Deutschland müssen sich verändern.
Dabei müssen mitarbeiten:
- die Regierung von Deutschland
- die Bundes-Länder
- die Kommunen, zum Beispiel die Stadt Köln
Wenn wir über viele Dinge neu nachdenken,
dann werden die Kinder gut zusammen lernen können.
Diese Fragen sind wichtig:
- In welchen Klassen-Räumen sollen die Kinder lernen?
- Welche Erwachsenen werden dafür gebraucht?
Zum Beispiel: Lehrer*innen und Erzieher*innen - Was sollen die Kinder lernen?
- Mit welchen Lehr-Mitteln sollen die Kinder lernen?
Lehr-Mittel sind zum Beispiel Bücher und Spiele.
Uns gehören die Schulen.
Wir bezahlen darum zum Beispiel diese Dinge:
- Umbau und Erhalt von Schulen
- Kauf von Büchern und Spielen
Die einzelnen Maßnahmen stehen im Inklusions-Plan.
Maßnahmen sind die geplanten Schritte.
Inklusions-Plan der Stadt Köln
In diesem Plan stehen unsere Ziele und Maßnahmen.
Das sind unsere Ziele:
Kinder mit und ohne Behinderungen sollen zusammen lernen.
Alle Kinder sind anders.
Wir müssen allen Kindern helfen.
Jedes Kind braucht eine andere Hilfe.
Die Schulen müssen sich darauf einstellen.
Fachleute aus der ganzen Stadt sollen miteinander sprechen.
Dafür sind mehrere Arbeits-Gruppen nötig.
Denn die Fachleute haben verschiedene Aufgaben:
- Schul-Beratung für Eltern
- Weiter-Bildung für Lehrer*innen und
andere Berufs-Gruppen an den Schulen
Das sind unsere Maßnahmen:
- Die Schulen verbessern die Zusammen-Arbeit zwischen verschiedenen Berufs-Gruppen.
Zum Beispiel: Lehrer*innen und Hort-Erzieher*innen müssen gut zusammenarbeiten. - Die Schul-Berater*innen sollen mehr über Inklusion erfahren.
Dafür bieten wir regelmäßig Treffen an. - Schulen sollen umgebaut werden.
Zum Beispiel: Schulen bekommen Fahr-Stühle. - Die Schulen bekommen besondere Lern-Hilfen.
Zum Beispiel: Spiele und Musik-Instrumente.
Wir wollen unseren Inklusions-Plan in der Zukunft weiter verbessern.
Dafür suchen wir Antwort auf diese Fragen:
- Was haben wir erreicht?
- Was müssen wir noch tun?
- Welche Maßnahmen waren gut?
- Welche Ideen gibt es für neue Maßnahmen?
Das Recht auf eine Schule für Alle
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Das ist dabei egal:
- das Geschlecht – Junge oder Mädchen
- das Alter
- die Religion
- mit und ohne Behinderung
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Inklusion.
Zum Beispiel: Zusammen mit allen anderen Kindern in einer Schule lernen.
Die Inklusion ist ein Recht.
Das haben die Vereinten Nationen im Jahr 2006 beschlossen.
Fast alle Länder gehören zu den Vereinten Nationen.
Diese Länder legen gemeinsame Ziele fest.
Ein Ziel sind inklusive Schulen.
Alle Kinder lernen zusammen.
Kinder mit Behinderung sind immer dabei.
Es soll weniger Förder-Schulen geben.
Förder-Schulen sind nur für die Kinder mit einer Behinderung.
Inklusive Schulen müssen Kindern mit Behinderung besonders helfen.
Die Kinder brauchen verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel: Mehr Zeit für Aufgaben.
Das ist das Ziel:
Alle Kinder beenden die Schule mit einem Abschluss-Zeugnis.
Die Schule für Alle ist gut für Kinder mit und ohne Behinderung.
Hilfen für inklusive Schulen
Das Land Nordrhein-Westfalen will inklusive Schulen.
Das steht im Schul-Gesetz.
Wir brauchen klare Regeln für inklusive Schulen.
Zum Beispiel:
- Lehr-Pläne für alle Schul-Fächer.
- Wie viele Mitarbeiter*innen an jeder Schule sein sollen.
Das Land Nordrhein-Westfalen muss diese Dinge regeln.
Und das Land muss genügend Mitarbeiter*innen bezahlen.
Dafür muss das Land ausreichend Geld einplanen.
Schule für Alle geht nur gemeinsam
Deutschland hat ein Gesetz für gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Jedes Bundes-Land hat ein eigenes Schul-Gesetz.
Zum Beispiel: Das Schul-Gesetz von Nordrhein-Westfalen.
Das Schul-Gesetz regelt den Unterricht.
Das Bundes-Land Nordrhein-Westfalen bezahlt die Lehrer*innen.
Die Schul-Häuser gehören uns.
Die Stadt bezahlt für die Schul-Häuser.
Zum Beispiel: Wenn etwas umgebaut werden soll.
Wenn die Schulen neue Möbel kaufen wollen,
dann muss die Stadt das Geld dafür einplanen.