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© Reinhild Kassing

Wenn Sie ein Kind bekommen haben,

muss unser Standes-Amt die Geburt von dem Kind bescheinigen.

Diese Bescheinigung heißt: Geburts-Urkunde.

 

Die Geburts-Urkunde ist ein Papier.

Darauf steht:

  • wie das Kind heißt
  • wo es geboren wurde
  • wann es geboren wurde.

Was muss ich tun, um eine Geburts-Urkunde zu beantragen?

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  1. Haben Sie das Kind in einem Krankenhaus in Köln geboren,
    regelt dieses Krankenhaus alles mit uns.
    In diesem Fall müssen Sie nichts tun.
    Wir stellen dann die Geburts-Urkunde aus.
  2. Sie haben das Kind bei Ihnen zu Hause geboren?
    Dann bescheinigt die Person die Geburt,
    die bei der Geburt geholfen hat.
    Oder die Ärztin / der Arzt,
    die oder der nach der Geburt zuerst mit dem Kind zu tun hat.

Zum Beispiel können diese Personen die Geburt bescheinigen:

  • Hebamme oder Geburts-Helfer
  • Haus-Ärztin oder Haus-Arzt
  • Not-Ärztin oder Not-Arzt.

Diese Person zeigt uns die Bescheinigung über die Geburt.
Wir füllen dann die Geburts-Anzeige aus.

Die Geburts-Anzeige brauchen wir,
um eine Geburts-Urkunde ausstellen zu können.

Außerdem brauchen wir von Ihnen die Dinge,
die im nächsten Punkt genannt sind.

Was brauche ich, um eine Geburts-Urkunde zu bekommen?

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Um eine Geburts-Urkunde zu bekommen,
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:

  • die Geburts-Anzeige
  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

 

Je nach Ihrer persönlichen Lage brauchen Sie auch:

Als verheiratete Mutter

  • Familien-Stammbuch
    oder Kopie aus dem Ehe-Register
  • Ihre Geburts-Urkunde
    und die Geburts-Urkunde vom Vater.

 

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Als nicht verheiratete Mutter

  • Ihre Geburts-Urkunde.
  • Wenn wir die Vaterschaft anerkannt haben:
    einen Nachweis, dass die Vaterschaft anerkannt ist und die Geburtsurkunde des Vaters.
  • Wenn Sie zusammen mit Ihrem Partner für das Kind sorgen:
    eine Erklärung darüber.

 

Als geschiedene Mutter

  • Ihre Geburts-Urkunde.
  • Familien-Stammbuch
    oder Kopie aus dem Ehe-Register
    mit der Angabe, dass die Ehe nicht mehr besteht.

 

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Als Mutter, deren Ehe-Mann tot ist

  • Ihre Geburts-Urkunde.
  • Beglaubigte Kopie vom Ehe-Register.
    Auf der Kopie muss stehen, dass der Ehe-Mann tot ist.
    Oder Familien-Stammbuch mit Sterbe-Urkunde.

Beglaubigt heißt:

Ein Amt bestätigt: die Urkunde oder ein anderes Papier ist richtig und echt.
Zum Beispiel müssen Sie eine Kopie von einer Urkunde beglaubigen lassen.
Das Amt macht dann seinen Stempel auf die Kopie.
Die Kopie ist dann beglaubigt.
Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde.

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Wenn Sie im Ausland geheiratet haben,
brauchen wir außerdem von Ihnen:

  • Ehe-Urkunde mit Übersetzung ins Deutsche,
    wenn sie in einer anderen Sprache geschrieben ist.
  • Geburts-Urkunden von Ihnen und dem Vater des Kindes
    mit Übersetzung ins Deutsche.
  • Wenn Sie geschieden sind, brauchen Sie zusätzlich:
    das rechtlich gültige Scheidungs-Urteil.
    Und vielleicht die Anerkennung der Scheidung,
    wenn Sie sich im Ausland scheiden ließen.
    Die Anerkennung bescheinigt,
    dass die Scheidung auch in Deutschland rechtlich gültig ist.

Die Übersetzungen müssen von einer staatlich anerkannten Übersetzerin
oder einem staatlich anerkannten Übersetzer gemacht sein.

Brauchen Sie für den Antrag einer Geburts-Urkunde noch Urkunden von uns?
Dann können Sie diese im Internet bestellen:

Hier bekommen Sie weitere Urkunden vom Standes-Amt

Wichtig für das Eltern-Geld

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Sie brauchen die Geburts-Urkunde,

wenn Sie Eltern-Geld beantragen.

 

Eltern-Geld ist eine Hilfe vom Amt.

 

Sie müssen dazu einen Antrag abgeben.

Und die Geburts-Urkunde vom Kind zeigen.

 

Wichtig:

 

Sie wohnen in Köln:

 

Dann leiten wir dir Geburts-Urkunde

direkt an die Eltern-Geld-Stelle weiter.

Sie müssen dafür nichts tun.

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Sie wohnen nicht in Köln:

 

Dann müssen Sie die Geburts-Urkunde an

Ihre zuständige Eltern-Geld-Stelle senden.

Zum Beispiel: Zum Amt in Ihrem Wohn-Ort.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Infos zur Eltern-Geld-Stelle – in Leichter Sprache

Muss ich für das Beantragen einer Geburts-Urkunde etwas bezahlen?

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Kostenlos sind Geburts-Urkunden,

die Sie für gesetzliche Sachen brauchen.

Zum Beispiel für:

  • Kinder-Geld
  • Kranken-Kasse
  • Eltern-Geld.

 

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Achtung:

Bezahlen müssen Sie Geburts-Urkunden,

die Sie zusätzlich brauchen.

Das heißt:

Wenn Sie zu den kostenlosen Geburts-Urkunden

weitere Geburts-Urkunden brauchen.

 

10 Euro für die 1. Geburts-Urkunde.

5 Euro für jede weitere Geburts-Urkunde der gleichen Art.

15 Euro kosten 2 gleiche Geburts-Urkunden.

20 Euro kosten 2 Geburts-Urkunden unterschiedlicher Art.

 

Gleiche Art heißt:

2 Kopien von Urkunden aus Deutschland,

oder 2 Kopien aus dem Ausland.

 

Unterschiedliche Art heißt:

1 Kopie von Urkunden aus Deutschland

und 1 Kopie aus dem Ausland.

 

Infos für weitere Geburts-Urkunden – in Leichter Sprache

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