Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenSie sind Schüler oder Schüler-in?
Sie haben wenig Geld zum Leben?
Wenn Sie eine förderungs-fähige Schule besuchen,
dann können Sie Geld vom Amt bekommen.
Dazu sagen wir: Ausbildungs-Förderung.
Oder kurz: BAföG.
Das steht für: Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Das Ziel vom BAföG ist:
Alle sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Auch wenn sie wenig Geld haben.
Alle sollen sich ihren Beruf selbst aussuchen.
Alle sollen selbst bestimmen können,
was sie lernen und arbeiten wollen.
Alle sollen die Ausbildung machen,
die sie machen wollen und können.
Was sind förderungs-fähige Schulen?
Förderungs-fähige Schulen bedeutet:
Für die Schulen können Sie BAföG bekommen:
- Weiter-führende Schulen
Hier können Sie mehr dazu lesen:
- Berufs-Aufbau-Schulen
- Fach-Ober-Schulen
mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung - Fach-Schulen
mit abgeschlossener Berufs-Ausbildung - Berufs-Fach-Schulen: ab Klasse 10
- Fach-Schulen und Fach-Ober-Schulen
ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung - Berufs-Fach-Schulen und Fach-Schulen: ab Klasse 11
ohne abgeschlossene Berufs-Ausbildung
Wenn die Ausbildung mindestens 2 Jahre dauert.
Wenn Sie einen berufs-qualifizierenden Abschluss bekommen.
- Abend-Haupt-Schulen
- Abend-Real-Schulen
ab dem 3. Semester
also: ab dem 13. Monat
Ein Semester ist ein Unterrichts-Halb-Jahr.
Das bedeutet: Ein Halb-Jahr an einer Schule oder Uni.
Ein Semester dauert 6 Monate.
- Abend-Gymnasium
ab dem 4. Semester
also: ab dem 19. Monat - Kolleg
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen uns diese Papiere schicken:
Form-Blatt 1: Haupt-Antrag
Sie müssen das Form-Blatt 1 ausdrucken.
Dazu sagen wir auch: Haupt-Antrag.
Sie müssen das Form-Blatt ausfüllen.
Sie müssen das Form-Blatt unterschreiben.
Dann müssen Sie uns das Form-Blatt zuschicken.
Sie können das Form-Blatt auch einscannen.
Dann können Sie es uns als E-Mail schicken.
Wichtig:
Sie müssen alle Angaben belegen.
Das bedeutet: Sie müssen uns Nachweise schicken.
Die Nachweise müssen beweisen,
dass Sie den Antrag richtig ausgefüllt haben.
Dass alle Angaben im Antrag richtig sind.
Anlage zu Form-Blatt 1: Werdegang
Es gibt eine Anlage zum Form-Blatt 1.
Eine Anlage ist ein Zusatz-Papier.
In der Anlage stehen weitere Fragen zu Ihrem Leben.
Dazu sagen wir auch: Werde-gang.
Zum Beispiel:
Auf welche Schule Sie gehen.
Was Sie bisher gemacht haben.
Sie müssen die Anlage ausdrucken.
Sie müssen die Anlage ausfüllen.
Sie müssen die Anlage unterschreiben.
Dann müssen Sie uns die Anlage zuschicken.
Sie können die Anlage auch einscannen.
Dann können Sie sie uns als E-Mail schicken.
Form-Blatt 2: Schul-Bescheinigung
Ihre Schule muss das Form-Blatt 2 ausfüllen.
Dazu sagen wir auch: Schul-Bescheinigung.
Sie müssen uns das Form-Blatt zuschicken.
Sie können das Form-Blatt auch einscannen.
Dann können Sie es uns als E-Mail schicken.
Form-Blatt 3: Einkommens-Erklärung von den Eltern
Beide Eltern müssen das Form-Blatt 3 ausfüllen.
Das heißt: Die Mutter und der Vater.
Sie müssen das Form-Blatt ausdrucken.
Sie müssen das Form-Blatt ausfüllen.
Beide Eltern müssen das Form-Blatt unterschreiben.
Dann müssen Sie uns das Form-Blatt zuschicken.
Sie können das Form-Blatt auch einscannen.
Dann können Sie es uns als E-Mail schicken.
Wichtig:
Es gibt auch eltern-un-abhängiges BAföG.
Das ist aber die Ausnahme.
Eltern-un-abhängig heißt:
Es ist egal, wie viel Geld Ihre Eltern haben.
Sie können das Geld vom Amt beantragen,
auch wenn Ihre Eltern viel Geld haben.
Achtung:
Bei eltern-un-abhängigem BAföG
brauchen Sie das Form-Blatt 3 nicht.
Zum Beispiel:
Für das Abend-Gymnasium oder das Köln Kolleg.
BAföG – Online
Wenn Sie eine Ausbildung in NRW machen,
dann können Sie Ihren Antrag online stellen.
Online bedeutet:
Sie machen das im Internet.
Sie müssen nicht zur Post.
Sie müssen nicht ins Amt.
Sie tun das auf den Internet-Seiten vom
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
vom Land Nord-Rhein-Westfalen.
Bitte holen Sie sich Hilfe,
wenn Sie etwas nicht verstehen.
Wo finde ich die Anträge?
Auf den Internet-Seiten vom Bundes-Ministerium
für Bildung und Forschung finden Sie
- mehr Infos zum BAföG
- und alle Antrags-Formulare.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Nein.
Sie müssen nicht persönlich zu uns kommen.
Aber manchmal kann ein Gespräch helfen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Fragen haben.
Wenn Sie eine Beratung brauchen.
Sie können den Antrag mit allen Papieren
mit der Post schicken.
An das Amt für Ausbildungs-Förderung.
Das ist die Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Oder Sie werfen den Antrag in den Brief-Kasten vor dem Amt.
Wichtig:
Sie müssen den Antrag bis zur Frist in den Brief-Kasten werfen.
Wir sagen Ihnen dann:
- Ob wir Ihren Antrag bekommen haben.
- Welche Papiere noch fehlen.
- Welche Informationen fehlen.
Achtung:
Bitte beachten Sie die Öffnungs-Zeiten.
Wenn Sie Ihren Antrag beim Amt abgeben.
Und wenn Sie weitere Fragen haben.
Wo stehen die Gesetze dazu?
Die Gesetze stehen in Paragraf § 1
vom Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BAföG.
In dem Gesetz steht:
Sie haben ein Recht auf BAföG,
wenn Sie nicht genug Geld haben,
für Ihr Leben und Ihre Ausbildung.
Wichtig:
Die Ausbildung soll zu Ihnen passen.
Zu Ihren
- Interessen
- Stärken
- und Leistungen
Die Ausbildung muss förderungs-fähig sein.
Das heißt:
Sie machen eine Ausbildung an einer förderungs-fähigen Schule.
Die Schulen stehen in der Liste auf dieser Seite.
Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen.
Nur dann bekommen Sie BAföG vom Amt.
Kontakt zum Amt
Unsere Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Öffnungs-Zeiten:
Montag bis Freitag mit Termin.
Fax: 02 21 / 22 12 55 93
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Es gibt Behinderten-Park-Plätze.
Es gibt Aufzüge.
Es gibt Hilfen für Blinde und Seh-Behinderte.
Es gibt Behinderten-WCs.
Der Eingangs-Bereich ist voll zugänglich
für Rollstuhl-Fahrerinnen und Rollstuhl-Fahrer.