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Am Justizzentrum 6
50939 KölnPostfach
10 35 64
50475 KölnÖffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Aufgaben
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Sorgeregister
In das Sorgeregister werden abgegebene Erklärungen der Eltern über die gemeinsame Sorge für ihr Kind eingetragen. Auf Antrag der Mutter wird eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen ausgestellt. Die Bescheinigung dient der Mutter als Nachweis der Alleinsorge.