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Wohngeld ist ein Zuschuss für Ihre Wohnung.

Wohngeld gibt es in 2 Formen:

  1. als Miet-Zuschuss für Wohnungen oder Zimmer zur Miete
  2. als Zuschuss für selbst genutzte
    Eigentums-Wohnungen oder Eigenheime

Hinweis:

Wenn Sie Wohngeld bekommen,

dann können Sie noch mehr Vorteile nutzen.

Die Vorteile sind:

  • Sie erhalten den Köln-Pass
  • Ihre Kinder erhalten das Bildungs- und Teilhabe-Paket.
    Zum Beispiel: Einen Zuschuss für Klassen-Fahrten.

Mehr Informationen unter: Weitere Informationen.

Wohngeld-Plus-Gesetz seit 1. Januar 2023

Das Wohngeld-Gesetz wurde geändert.

Wohngeld-Empfänger bekommen mehr Geld.

Ein Grund dafür sind höhere Einkommens-Grenzen.

Ein anderer Grund sind Leistungen für:

  • gestiegene Heizkosten
  • Mehrkosten für den Klimaschutz
  • Kosten durch die CO2-Umlage

Die Leistungen kommen als Pauschalen zum Wohngeld dazu.

Pauschale bedeutet:

Sie müssen Ihre Mehrkosten nicht extra nachweisen.

Die Pauschale hängt von der Personen-Zahl im Haushalt ab.

Informationen in verschiedenen Sprachen

Regeln für Wohngeld

Wenn Sie Wohngeld bekommen möchten,

dann müssen Sie:

  • Ihren Wohnraum selbst bewohnen
  • für Ihren Wohnraum selbst bezahlen

Davon hängt die Wohngeld-Höhe ab:

  • von der Miete
    oder den monatlichen Kosten bei Wohn-Eigentum
  • von der Personen-Zahl in Ihrem Haushalt
    Mehr Personen bedeuten: Die Miete darf höher sein.
  • vom Einkommen von allen Personen in Ihrem Haushalt

Entscheidend ist die Miete ohne Heizung und Warm-Wasser.

Aber folgende Ausgaben zählen zur Miete dazu:

  • CO2-Abgabe
    zum Beispiel beim Heizen mit Erdgas
  • Heizkosten-Pauschale als Ausgleich für steigende Energie-Preise
  • Klima-Pauschale für Mehrkosten durch Wärme-Dämmung

Bei geringem Einkommen haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld.

Für das Wohngeld gilt eine Einkommens-Grenze.

Davon hängt die Einkommens-Grenze ab:

  • Personen-Zahl im Haushalt
  • Ihr Einkommen
  • Miet-Kosten oder Belastung bei Eigentum

Von Ihrem Einkommen ziehen wir 10 Prozent ab, wenn Sie:

  • Steuern bezahlen
  • Kranken- und Pflege-Versicherung selbst bezahlen
  • Renten-Versicherung selbst bezahlen

Ein Beispiel:

Sie verdienen 1.000 Euro brutto.

10 Prozent davon sind 100 Euro.

Wir berechnen Ihr Wohngeld

für ein Einkommen von 900 Euro.

Für Ihren Wohngeld-Anspruch zählt das Brutto-Einkommen.

Brutto bedeutet: Das gesamte Einkommen,

bevor etwas abgezogen wird.

Aber Kindergeld oder Kinderzuschlag zählen nicht dazu.

Online-Antrag über den Wohngeld-Rechner stellen

Wollen Sie Wohngeld beantragen?

Dann können Sie Ihren Anspruch mit dem Wohngeld-Rechner prüfen.

Der Wohngeld-Rechner ist vom Land Nordrhein-Westfalen.

Die Berechnung ist unverbindlich.

Unverbindlich bedeutet:

Die Wohngeld-Stelle entscheidet über Ihren Wohngeld-Antrag.

Sie können gleich über den Wohngeld-Rechner

Ihren Wohngeld-Antrag stellen.

Der Antrag wird automatisch an Ihre Wohngeld-Stelle weitergeleitet.

Ihr Antrag ist ohne Unterschrift gültig.

Bitte nutzen Sie den Wohngeld-Rechner im Internet.

Wählen Sie den Wohngeld-Rechner vom Land Nordrhein-Westfalen aus.

Zum Wohngeld-Rechner

Sie finden den Wohngeld-Rechner auch auf dieser Seite:

Land Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Nachweise für den Wohngeld-Antrag

Wollen Sie einen Wohngeld-Antrag stellen?

Dann informieren Sie sich bitte hier:

  • wie Sie den Antrag stellen können
  • welche Vorlagen wir dafür haben

So stellen Sie Ihren Wohngeldantrag:

Wir brauchen immer die Einkunfts-Nachweise

für alle Personen in Ihrem Haushalt.

Wenn Sie und die Personen in Ihrem Haushalt nicht selbstständig sind,

nutzen Sie bitte die Vorlage: Verdienst-Bescheinigung.

Zur Verdienst-Bescheinigung

Stellen Sie einen Erst-Antrag auf Wohngeld?

Wir benötigen folgende Angaben aus dem Mietvertrag:

  • Name Vermieter oder Vermieterin
    oder Wohnungs-Gesellschaft
  • Miet-Höhe und Miet-Zusammensetzung
    Zum Beispiel: Kaltmiete und Heizkosten
  • Wohnungs-Größe
  • Datum vom Miet-Beginn
  • Unterschriften: Mieter oder Mieterin
    und Vermieter oder Vermieterin

Bitte kopieren Sie diese Seiten aus Ihrem Mietvertrag.

Alle anderen Seiten lassen Sie bitte weg.

Ihr Wohngeld ist ausgelaufen?

Und Sie wollen wieder einen neuen Antrag stellen?

Dann nutzen Sie für die Vorlage Vermieter-Nachweis

für aktuelle Informationen.

Zum Beispiel: für Zahlungs-Nachweise.

Nachweise bitte nur als Kopie einreichen.

Mehr Informationen zur Antrag-Stellung

finden sie Sie auf dieser Internet-Seite

im Aufklapp-Menü unter den folgenden Punkten.

Vorlagen im Internet, per E-Mail oder Telefon

Wohngeld-Vorlagen können Sie auch:

  • aus dem Internet herunterladen
  • per E-Mail anfordern
  • telefonisch anfordern

Hier finden Sie die Informationen dazu.

Vorlagen im Internet:

Den Wohngeld-Antrag finden Sie auch unter folgendem Link

Antrags-Vorlagen zum Ausdrucken

Bitte füllen Sie die Vorlage am Computer aus.

Drucken Sie dann den Antrag aus.

Unterschreiben Sie den Antrag.

Schicken Sie dann den Wohngeld-Antrag mit der Post.

Empfänger ist die Wohngeld-Stelle der Stadt Köln.

Die Adresse:

Stadt Köln
Wohngeld
50605 Köln

Anforderung am Telefon:

Sie können die Wohngeld-Vorlagen auch am Telefon anfordern.

Wir schicken Ihnen dann die Vorlagen mit der Post.

Rufen Sie uns dafür an:

  • über das Bürger-Telefon
    Die Rufnummern vom Bürger-Telefon sind:
    115 oder 0221 / 221-0

Wir benötigen Ihren Namen und Ihre Wohnungs-Adresse.

Anforderung über E-Mail:

Sie können die Wohngeld-Vorlagen mit einer E-Mail anfordern.

Schicken Sie Ihre Anforderung an folgende E-Mail-Adresse:

E-Mail an: Wohngeld-Stelle der Stadt Köln

Wohngeld-Antrag absenden:

Bitte füllen Sie den Wohngeld-Antrag aus.

Unterschreiben Sie Ihren Wohngeld-Antrag.

Auf diesen Wegen können Sie den Wohngeld-Antrag verschicken:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Fax
  • mit der Post

Bitte beachten Sie beim Senden per E-Mail:

  • in der E-Mail nur Text schreiben
  • Den Wohngeld-Antrag mit Ihrer Unterschrift einscannen
  • Ihren Wohngeld-Antrag als Dokument anhängen
  • Alle Nachweise als Dokument anhängen.
    Zum Beispiel: Foto von Ihrem Konto-Auszug.
    Möglich sind folgende Datei-Formate:
    PDF, TIFF, PNG, JPG
  • Bitte laden Sie keine Dokumente
    in Ihren Internet-Datenspeicher.
    Internet-Datenspeicher werden auch Cloud genannt.
    Man spricht: Klaud.
    Wir dürfen keine fremden Datenspeicher öffnen.

Mit der Post schicken:

Die Wohngeld-Stelle arbeitet mit der elektronischen Akte.

Elektronische Akte bedeutet:

Wir haben alle Wohngeld-Anträge am Computer.

Wir sammeln kein Papier mehr.

Wenn Sie folgende Hinweise beachten,

dann können wir Ihren Wohngeld-Antrag schneller bearbeiten:

  • Schicken Sie uns nur Kopien.
    Wir scannen die Kopien.
    Die Kopien werden danach vernichtet.
    Wir schicken Ihnen keine Dokumente zurück.
  • Heften Sie lose Blätter bitte nicht zusammen.
  • Verwenden Sie bitte Papier im Format DIN-A4.
    Vermeiden Sie kleine Zettel und Aufkleber.
  • Verwenden Sie bitte kein farbiges oder kariertes Papier
  • Nutzen Sie bitte kein "Schmierpapier" für Ihre Kopien.
    Bedruckte Rückseiten sind schlecht zu scannen.
  • Verwenden Sie keine Text-Marker.
    Sie können wichtige Informationen unterstreichen.

Die Postanschrift lautet:

Stadt Köln
Wohngeld
50605 Köln

Mit dem Fax senden:

Unser Fax hat die Nummer: 0221 / 221-25263

Verlängerung der Bewilligung

Wir bewilligen das Wohngeld für maximal 2 Jahre.

Die Wohngeld-Stelle entscheidet die Dauer im Einzelfall.

Sie müssen rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.

Rechtzeitig bedeutet:

2 Monate vor Ablauf der Zeit.

Aktuelles

Hinweis zur Bearbeitungszeit

Seit 1. Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz.

Sehr viele Menschen beantragen jetzt Wohngeld.

Bitte haben Sie etwas Geduld.

Wir bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben,

dann bekommen Sie das Wohngeld auch rückwirkend.

Entscheidend ist das Antrags-Datum.

Besuch in den Wohngeld-Stellen

Wenn Sie Beratung wünschen,

kommen Sie nicht persönlich in die Wohngeld-Stellen.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon.

Wenden Sie sich dafür an Ihre Ansprech-Person in der Wohngeld-Stelle.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 15 Uhr.

Freitags erreichen Sie uns zwischen 8 und 13 Uhr.

Gespräche vor Ort sind nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich zuerst telefonisch an Ihre Ansprechperson.

Schildern Sie Ihr Anliegen.

Wir haben eine Wohngeld-Stelle in Kalk und in Lindenthal.

Die Wohngeld-Stellen öffnen an diesen Tagen:

Montag, Dienstag und Donnerstag.

Die Öffnungszeiten sind immer von 8 bis 12 Uhr.

Sie können die Wohngeld-Stellen ohne Anmeldung besuchen.

Das ist möglich:

  • Antrags-Formulare abholen
  • Ihre Unterlagen abgeben
  • Um einen Rückruf bitten.
    Nennen Sie Ihren Wunsch oder füllen Sie ein Kontakt-Formular aus.

Adressen:

Wohngeld-Stelle Lindenthal
Bezirks-Rathaus-Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln

Wohngeld-Stelle Kalk
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

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