Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenIn Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt: Jedes Kind muss zur Schule gehen.
Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Das heißt:
Zum Schul-Jahr 2026 bis 2027
müssen alle Kinder zur Schule die zwischen
dem 1. Oktober 2019 und dem
30. September 2020 geboren sind.
Das bedeutet:
Wenn Ihr Kind in der Zeit geboren wurde,
dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist: Einschulen.
Einschulung bedeutet:
Ihr Kind geht zum 1. Mal in die Schule.
Sie bekommen eine Eltern-Benachrichtigung.
Das ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:
Sie sollen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
Wichtig:
Sie dürfen die Schule selbst aussuchen.
Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe.
Damit Ihr Kind nicht so weit fahren muss.
Welche Papiere muss ich mitbringen?
Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mitbringen:
1. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Oder Ihr Familien-Stamm-Buch.
2. Ihren Personal-Ausweis.
3. Die Eltern-Benachrichtigung vom Amt.
4. Den ausgefüllten Anmelde-Bogen.
Sie bekommen den Anmelde-Bogen in den Schulen.
5. Nachweis für die Masern-Schutz-Impfung.
Das ist eine Impfung gegen Masern.
Sie ist sehr wichtig für die Kinder.
Sie bekommen den Nachweis vom Arzt oder der Ärztin.
Wenn Ihr Kind gegen Masern geimpft wurde.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Schul-Jahr 2026 bis 2027
Das nächste Schul-Jahr beginnt im August 2026.
Die Anmelde-Zeit war bis 15. November 2025.
Sie können Ihr Kind immer noch
an den Grund-Schulen anmelden.
Aber es gibt vielleicht keinen freien Platz mehr
an Ihrer Wunsch-Schule.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Sie können uns anrufen.
Telefon: 02 21 – 22 13 01 99
Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Sie müssen Ihr Kind an einer Grund-Schule anmelden.
Sie können selbst aussuchen, an welcher Schule.
Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz.
An einer Schule in Ihrer Nähe.
Das Recht gilt aber nur:
1. Wenn die Schule genügend Plätze hat.
2. Wenn die Schule von der Stadt bezahlt wird.
Und es keine Privat-Schule ist.
Sie können wählen zwischen
- evangelischen Schulen
- katholischen Schulen
- Gemeinschafts-Schulen.
Sie können hier Kinder aus verschiedenen Religionen anmelden.
Manchmal gibt es zu wenige Plätze an der Schule,
die Sie ausgesucht haben.
Deshalb ist es wichtig,
dass Sie einen Zweit-Wunsch haben.
Das heißt:
Sie suchen sich nicht nur 1 Schule aus.
Sie suchen sich mindestens 2 Schulen aus.
Wenn es bei einer Schule nicht klappt,
kann Ihr Kind in die andere Schule gehen.
Wichtig:
Sie dürfen Ihr Kind trotzdem nur
an 1 Grund-Schule anmelden.
Bitte überlegen Sie vorher genau,
auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.
Hier finden Sie eine Übersicht
mit allen Grund-Schulen in Köln.
Was muss ich vorher noch wissen?
Gesundheits-Prüfung
Bevor Ihr Kind in die Schule kommt,
muss es von einem Schul-Arzt
oder einer Schul-Ärztin untersucht werden.
Wir nennen das: Schul-ärztliche Untersuchung.
Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel:
- Ob Ihr Kind krank ist.
- Und ob es besondere Hilfen braucht.
Sie bekommen den Termin für die Untersuchung
beim Anmelden in der Grund-Schule.
Gemeinsames Lernen
Gemeinsames Lernen heißt:
Kinder mit und ohne Behinderung
lernen gemeinsam in einer Klasse.
Sie müssen Ihr Kind dazu auch
bei der Schule anmelden.
Manchmal müssen wir erst prüfen,
ob Ihr Kind in die Schule gehen kann.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Kind besondere Hilfen braucht.
Zum Beispiel:
- Einen Aufzug in der Schule.
- Oder einen Fahr-Dienst
für ein Kind im Rollstuhl.
Wir haben eine Karte gemacht.
In der Karte finden Sie eine Übersicht
von Schulen mit Gemeinsamen Lernen:
Förder-Schulen
Braucht Ihr Kind besondere Hilfen?
Zum Beispiel: Wegen einer Behinderung beim
- Sehen
- Hören
- oder Sprechen?
Es gibt manchmal Unterschiede:
- Wie Kinder sich körperlich entwickeln.
- Wie gut sie sich bewegen können.
- Oder wie sie sich geistig entwickeln.
Sie können Sie Ihr Kind an einer Förder-Schule anmelden.
Wenn Sie sicher sind,
dass Ihr Kind besondere Hilfe braucht.
Wichtig ist dabei:
- Welche Behinderung hat Ihr Kind?
- Welche Hilfen braucht Ihr Kind?
- Welche Schule ist in der Nähe?
Melden Sie Ihr Kind an einer Grund-Schule an.
Wenn Sie nicht sicher sind,
ob Ihr Kind besondere Hilfen braucht.
Alle Kinder werden von einem Schul-Arzt
oder einer Schul-Ärztin untersucht.
Sie prüfen, ob Ihr Kind besondere Hilfe braucht.
Wir nennen die Hilfe:
sonder-pädagogische Förderung.
Fragen zum Anmelden
Sie bekommen einen Brief von uns.
Der Brief heißt: Eltern-Benachrichtigung.
Darin stehen die Adressen von Grund-Schulen.
Wenn Sie Fragen zum Anmelden haben:
Rufen Sie bitte bei einer Grund-Schule an.
Oder gehen Sie persönlich vorbei.
Bei Fragen hilft auch der Schul-Service:
Telefon: 02 21 / 22 13 01 99
Infos zum Anmelden
Jede Schule muss zuerst die Kinder aufnehmen,
die in der Nähe wohnen.
Manchmal reichen die Plätze nicht für alle Kinder.
Zum Beispiel:
Weil viele Kinder in der Nähe von der Schule wohnen.
Oder weil viele Eltern sich die gleiche Schule wünschen.
Dann muss die Schule viele Fragen prüfen.
Zum Beispiel:
- Hat das Kind Geschwister in der Schule?
- Hat das Kind einen langen Schul-Weg?
- In welchem Kinder-Garten war das Kind?
Wir können nicht immer alle Wünsche erfüllen.
Wenn es in Ihrer Wunsch-Schule nicht klappt,
dann gibt die Schule Ihre Anmeldung weiter
an Ihre Zweit-Wunsch-Schule.
Wenn es dort auch nicht klappt,
dann machen wir Ihnen einen Vorschlag
für eine andere Schule in Ihrer Nähe.
Der Schul-Service hilft Ihnen bei Fragen:
Infos für Eltern
Tipps zum Schul-Beginn
Übergang vom Kindergarten in die Grund-Schule
2 Jahre vor der Schule
Wir machen Info-Veranstaltungen
für die Eltern von Kindern,
die in 2 Jahren eingeschult werden.
In der Info-Veranstaltung lernen Sie die Schulen kennen.
Und andere Tages-Einrichtungen.
Die Veranstaltungen sind immer im März.
Wir laden Sie zu den Veranstaltungen ein.
Sie bekommen vorher einen Brief von uns.
Kontakt
Das ist unsere Adresse:
Amt für Schulentwicklung
Peter-Huppertz-Straße 7
51063 Köln
Öffnungs-Zeiten
Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 18 Uhr
Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Sie können auch einen Termin machen.
Dann müssen Sie sich nicht an die Öffnungs-Zeiten halten.
Telefon: 02 21 / 22 12 92 03
Telefax: 02 21 / 22 12 92 41
Sie können uns auch eine Nachricht schicken:
Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderung?
Es gibt Behinderten-Park-Plätze.
Es gibt Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.
Die WCs sind eingeschränkt zugänglich
für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.
Der Eingangs-Bereich ist voll zugänglich
für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.