Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Sie wollen im Ausland heiraten?
Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Das heißt:
Sie haben eine deutsche
Staats-Angehörigkeit?
Und einen deutschen Pass
oder Personal-Ausweis?
Oder Sie sind:
- geflüchtet
- heimat-los
- asyl-berechtigt
Asyl spricht man so: Asül
Das bedeutet: Schutz.
Asyl-berechtigt heißt:
Sie haben ein Recht auf Schutz.
Sie können nicht in Ihrer Heimat leben.
Deshalb dürfen Sie in Deutschland leben.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen.
Dann müssen Sie zum Standes-Amt.
Sie müssen beim Standes-Amt fragen,
welche Papiere Sie zum Heiraten brauchen.
In manchen Ländern brauchen Sie ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Ob Sie beide heiraten können.
In dem Papier stehen Ihre Namen.
Und andere Informationen über Sie.
Das Zeugnis bestätigt dem Standes-Amt im Ausland
dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt.
Zum Beispiel:
Dass Sie alt genug sind, um zu heiraten.
Dass Sie fähig sind, zu heiraten.
Wichtig:
Wir brauchen die Unterlagen von beiden Verlobten.
Welche Papiere brauchen Sie dafür?
Für ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
brauchen wir diese Papiere von Ihnen:
- Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Sie müssen Ihre gültigen Ausweise zeigen.
Ausnahme:
Wenn Sie das Zeugnis vom Ausland aus beantragen,
dann reicht eine beglaubigte Kopie von Ihrem Pass.
Das bedeutet:
Das Amt muss die Kopie beglaubigen.
Das heißt:
Das Amt macht einen Stempel auf die Kopie.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.
- Kopie vom Geburts-Register
Wenn Sie in Deutschland geboren sind,
brauchen Sie eine Kopie vom Geburts-Register.
Sie bekommen die Kopie vom Geburts-Register
beim Standes-Amt in Ihrem Geburts-Ort.
Wichtig:
1. Die Kopie muss aktuell sein.
Das heißt: Sie müssen eine neue Kopie vom Amt besorgen.
Die Kopie darf nicht mehrere Monate alt sein.
2. Die Kopie muss beglaubigt sein.
Das Amt muss die Kopie beglaubigen.
Das bedeutet: Die Kopie bekommt einen Stempel vom Amt.
Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.
Wenn Sie im Ausland geboren sind, dann brauchen Sie entweder:
1. Eine Geburts-Urkunde aus Ihrem Heimat-Land
mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder
2. eine inter-nationale Geburts-Urkunde
wo schon eine Übersetzung in die deutsche Sprache drauf ist.
Weitere Infos dazu finden Sie unter "Hinweis zu Urkunden aus dem Ausland".
Achtung:
Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original zeigen.
Wir nehmen keine Kopien.
Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.
Bitte lesen Sie die folgenden Infos gut durch.
Damit Sie alle nötigen Papiere mitbringen:
- Wenn einer von Ihnen nicht in Köln wohnt,
dann brauchen Sie eine neue erweiterte Melde-Bescheinigung.
In der Melde-Bescheinigung muss Ihr Familien-Stand stehen.
Die Bescheinigung bekommen Sie vom Melde-Amt
in Ihrem Wohn-Ort in Deutschland.
- Wenn Sie schon verheiratet waren,
brauchen Sie auch eine Kopie vom Ehe-Register von Ihrer letzten Ehe mit einem Auflösungs-Vermerk.
Auflösungs-Vermerk heißt:
Ihre Ehe wurde geschieden.
Sie sind nicht mehr verheiratet.
Sie können wieder heiraten.
Die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen Sie
beim Standes-Amt in dem Sie geheiratet haben.
Wichtig:
Die Kopie muss beglaubigt sein.
Achtung:
Wenn Sie gerade erst geschieden wurden
und die Scheidung noch nicht im Ehe-Register steht,
dann müssen Sie uns die Kopie vom Ehe-Register zeigen.
Und ein Scheidungs-Urteil vom Gericht.
Hinweis zu Urkunden aus dem Ausland
Wichtig:
1. In der Geburts-Urkunde müssen
die Namen von Ihren Eltern stehen.
2. Ausländische Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.
Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde übersetzt werden.
Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.
Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.
Also ein Experte mit Ausbildung.
Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.
Der Staat entscheidet, wer Experte ist.
Der Staat prüft die Menschen.
Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Übersetzerin arbeiten.
Und als Dolmetscher oder Dolmetscherin.
Familien-Stands-Bescheinigung
Es gibt Länder,
in denen Sie neben den Urkunden
nur eine Familien-Stands-Bescheinigung brauchen.
Die Familien-Stands-Bescheinigung ist
die erweiterte Melde-Bescheinigung.
Das ist ein Papier auf dem steht:
• Ihre Adresse,
• Ihre Staats-Angehörigkeit
• und Ihr Familien-Stand.
Familien-Stand heißt:
Ob Sie verheiratet sind.
Oder geschieden.
Sie bekommen die Familien-Stands-Bescheinigung im Kunden-Zentrum.
Was ist, wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben?
Woher bekomme ich das Zeugnis?
Sie bekommen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
vom Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.
Zum Beispiel: im Standes-Amt Köln.
Ausnahme:
Wenn Sie zur Zeit im Ausland wohnen:
Dann ist das Standes-Amt für Sie zuständig,
wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.
Das heißt:
Wir sind nur für Sie zuständig
1. Wenn Sie in Köln wohnen.
2. Wenn Sie zuletzt in Köln gewohnt haben.
Wie lange ist das Zeugnis gültig?
Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist 6 Monate gültig.
Wichtig:
Es muss bei der Hochzeit noch gültig sein.
Was passiert nach der Heirat im Ausland?
Sie müssen dafür zum Standes-Amt.
Sie müssen dort einen Antrag abgeben.
Und verschiedene Papiere zeigen.
Zum Beispiel:
die Ehe-Urkunde aus dem Ausland.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Wichtig:
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Sie können den Termin im Internet machen.
Wenn Sie beide NICHT kommen können,
dann kann eine Person Sie vertreten.
Sie müssen der Person eine Vollmacht geben.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.
Die Person muss uns diese Papiere zeigen:
- die Vollmacht mit Ihrer Erlaubnis
und Ihrer Unterschrift - Antrag für das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
Sie können den Antrag im Internet herunter laden.
Dann müssen Sie den Antrag ausfüllen. - den eigenen Personal-Ausweis
oder Pass - und Kopien von Ihren Pässen
oder Personal-Ausweisen.
Wie viel kostet das Zeugnis?
Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis kostet 40 Euro.
Ausnahme:
Sie müssen 66 Euro bezahlen,
wenn einer von Ihnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Achtung:
Manchmal brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.
Manchmal müssen Sie auch für die Post bezahlen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie im Ausland sind und
wir Ihnen das Zeugnis schicken müssen.
Dann müssen Sie die Kosten für die Post bezahlen.