Informationen in Leichter Sprache

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Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.

Zum Beispiel: Wenn sie arbeiten müssen.

Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.

Eine Möglichkeit dafür ist die Kinder-Tages-Pflege.

Kinder-Tages-Pflege bedeutet:

Eine Person passt auf andere Kinder auf.

Die Person heißt: Tages-Mutter oder Tages-Vater.

Das schwere Wort dafür ist: Tages-Pflege-Person.

Die Person passt für eine bestimmte Zeit auf die Kinder auf.

Für das Aufpassen bekommt die Person Geld.

Manchmal bezahlt das Amt für das Aufpassen.

Manchmal müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.

Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen

zum Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Pflege.

Kontakt-Infos und Öffnungs-Zeiten

Wie viel Eltern-Beitrag muss ich zahlen?

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Der Eltern-Beitrag ist nicht für alle gleich.

Wie viel Sie bezahlen müssen,

hängt davon ab:

  • Wie alt Ihr Kind ist.
  • Wann Ihr Kind in die Schule kommt.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wo Ihr Kind betreut wird.
  • Wie lange Ihr Kind betreut wird.
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Zum Beispiel:

Wenn Sie weniger als 24.542 Euro im Jahr verdienen.

Dann müssen Sie nichts bezahlen.

Egal, wie lange Ihr Kind betreut wird.

Das Amt bezahlt dann die Kinder-Tages-Pflege.

Wenn Sie mehr als 24.542 Euro im Jahr verdienen,

dann müssen Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen.

Wenn Sie mehr Geld verdienen,

dann müssen Sie auch mehr bezahlen.

Am meisten müssen Eltern bezahlen,

die mehr als 160.000 Euro im Jahr verdienen.

Sie müssen bis zu 6,21 Euro für 1 Stunde Betreuung bezahlen.

Den Rest bezahlt das Amt.

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Achtung:

Die Kosten für Essen gehören nicht zum Eltern-Beitrag.

Sie müssen zusätzliches Geld für Essen einplanen.

Mehr Infos zum Eltern-Beitrag in Alltags-Sprache.

Beitrags-freie Vor-Schul-Zeit

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Die beitrags-freie Vor-Schul-Zeit

ist 2 Jahre vor der Einschulung.

Beitrags-frei heißt:

In der Zeit müssen Sie keinen Eltern-Beitrag zahlen.

Ihr Kind kann kostenlos zur Tages-Pflege gehen.

2 Jahre bevor es in die Schule kommt.

Wichtig:

Sie bekommen einen Brief von Amt.

Sie bekommen den Brief, wenn die Betreuung beginnt.

In dem Brief stehen mehr Infos

zur beitrags-freien Vor-Schul-Zeit.

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Achtung:

Wenn das Kind Geschwister hat

müssen Sie nur den Differenz-Betrag bezahlen.

Der Differenz-Betrag ist der Beitrag zwischen

  • dem Beitrag für das Geschwister-Kind
  • und dem Beitrag für das Vor-Schul-Kind.

Sie müssen nur den Unterschied bezahlen.

Sie bekommen dafür auch einen Brief von Amt.

In dem Brief steht der genaue Eltern-Beitrag.

Also wie viel Geld Sie für Ihre Kinder zahlen müssen.

Sie bekommen den Brief, wenn die Betreuung beginnt.

Welche Papiere brauche ich dafür?

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Wenn Ihr Kind in der Tages-Pflege ist,

dann schicken Sie uns bitte diese Papiere:

1. Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen:

Sie müssen nachweisen:

Wie viel Geld Sie verdienen.

Und wie viel Geld Sie von anderen Personen oder Einrichtungen bekommen.

Das schwere Wort dafür ist: Einkommen.

Zum Einkommen gehört zum Beispiel auch:

  • Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
  • Eltern-Geld
  • Mutter-Geld
  • Kranken-Geld
  • Rente
  • und viele andere Einkünfte.

Sie müssen uns eine Erklärung zu Ihrem Einkommen schicken.

Das schwere Wort dafür ist: Einkommens-Erklärung.

Die Einkommens-Erklärung können Sie hier herunter laden.

Erklärung zum Einkommen
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Die Erklärung können Sie am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie die Erklärung ausdrucken.

Und Sie müssen die Erklärung unterschreiben.

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2. Nachweis zum Einkommen

Bitte schicken Sie uns auch alle notwendigen Nachweise.

Zum Beispiel:

Ihren Einkommens-Steuer-Bescheid.

Wenn Sie uns alle Nachweise geschickt haben,

dann prüfen wir Ihre Papiere.

Sie bekommen dann von uns einen Bescheid.

Darin steht:

  • Ob Sie einen Eltern-Beitrag bezahlen müssen.
  • Wie viel Sie bezahlen müssen.
  • Wie Sie bezahlen können.

Mehr Infos stehen im Merk-Blatt zum Begriff: Einkommen.

Merk-Blatt zum Begriff: Einkommen

Unterlagen einsenden

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Sie müssen nicht zu uns ins Amt kommen.

Sie können uns die Unterlagen schicken:

  • mit der Post
  • per Fax (0221 / 221-6569152)
  • über das Kontakt-Formular im Internet
  • im Umschlag in unseren Briefkasten einwerfen

Der Briefkasten ist am Einganz zum Kalk-Karree.

Das ist die Adresse:

Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Bitte geben Sie ihr Kassen-Zeichen an.

Das Kassen-Zeichen steht auf unserem Bescheid.

Das Kassen-Zeichen beginnt mit 745....

Unterlagen hochladen über Kontakt-Formular im Internet

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Eltern-Beitrag?

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Satzung über die Erhebung von Eltern-Beiträgen

zu Kindertages-Einrichtungen, der Kindertages-Pflege

und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztags-Schulen,

kurz: Elternbeitrags-Satzung.

Satzung im Kölner Stadt-Recht

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