Bei der Kindertagespflege werden Ihre Kinder von einer Tagespflegperson betreut. Sie ist ein alternatives und flexibles Angebot für Eltern, die eine individuell angepasste Betreuung in familiärer Umgebung für ihr Kind suchen. Mit der Kindertagespflege wird Ihnen erleichtert, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und das bei gleichzeitiger qualifizierter Betreuung Ihres Nachwuchses.
Für den Stadtbezirk Ehrenfeld haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind online vormerken zu lassen. Sobald Ihre Daten bei uns eingegangen sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege
Die Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege erfolgt durch die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln.
Familienbüro im Kalk Karree
Bei Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen im Familienbüro im Kalk Karree gerne zur Verfügung:
- Ohne Termin
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr - Mit vorheriger Terminvereinbarung
Montag, Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr
Häufige Fragen zum Thema Kindertagespflege
Wer betreut Ihr Kind?
Die Tagespflegpersonen, die von den Träger*innen vermittelt werden, haben eine entsprechende Erlaubnis erhalten und werden regelmäßig überprüft.
Wo wird Ihr Kind betreut?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die sich an den jeweiligen Notwendigkeiten orientieren. Je nachdem kann die Pflege in der Wohnung der Tagespflegeperson oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden. Der Regelfall ist aber, dass in der Wohnung der Tagespflegeperson oder Tagespflegefamilie betreut wird.
Zu welchen Zeiten kann Ihr Kind betreut werden?
Einzelheiten legen Sie mit der jeweiligen Tagespflegeperson fest. Teilweise ist Betreuung auch an Wochenenden möglich.
Wie alt muss oder darf Ihr Kind sein?
Die Tagespflege gibt es für Kinder aller Altersstufen. In erster Linie werden aber Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut.
Gibt es ein Antragsformular?
Sie können den Vordruck "Antrag auf Prüfung des Anspruchs auf Förderung in der Kindertagespflege nach § 24 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII" ausfüllen und von der Tagespflegeperson unterschreiben lassen.
Die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an uns weiter. Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über den zu zahlenden Elternbeitrag und die Fördersumme wird der Tagespflegeperson ausgezahlt.
Bei Veränderungen in der Betreuungszeit oder der Abmeldung Ihres Kindes können Sie den gleichen Vordruck verwenden. Alternativ kann auch der mit der Tagespflegeperson geschlossene Betreuungsvertrag vorgelegt werden.
Gebühren
Der Rat hat eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen beschlossen, die auf Zuzahlungen von Eltern verzichten. Der Stundensatz wurde von 3,50 auf 5 Euro pro Kind erhöht.
Bei einer Betreuung, die nicht im Haushalt der Eltern oder der Tagespflegeperson, sondern in angemieteten Räumen stattfindet, werden 6 Euro pro Kind und Stunde gezahlt.
Die Tagespflegepersonen verpflichten sich im Gegenzug auf Zusatzzahlungen von Seiten der Eltern zu verzichten. Unberührt hiervon sind Zuzahlungen der Eltern für die Kosten der Verpflegung in der Kindertagespflegestelle. Die Vereinbarung weiterer Kostenbeiträge zwischen Eltern und der Tagespflegeperson sind ausgeschlossen.
Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungszeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Elternbeiträge für die Kindertagespflege".
Rechtliche Voraussetzungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kindertagespflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27519
- Telefax
- 0221 / 221-98310
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kindertagespflege
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)