Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Schulformen und informieren Sie über weitere Themen in diesem Zusammenhang.

Beratung 
Elternabende und Elternsprechtag 
Elternmitwirkung 
Erprobungsstufe und Wechsel der Schulform 
Ganztagsschule 
Informationen in anderen Sprachen 
Neu zugereiste Schülerinnen und Schüler 
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I 
Schulbücher, Lernmittel 
Schulformen und Schulabschlüsse der allgemeinbildenden Schulen 
Schulordnung 
Schulpflicht 
Sonderpädagogische Förderung 
Sprachlernangebote 
Weiterführende Schulen nach der Grundschule 
Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule 

Schulpflicht

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Kinder mindestens zehn Jahre lang eine Schule besuchen müssen, zunächst eine Grundschule und danach mindestens sechs Jahre lang eine allgemein bildende weiterführende Schule.

Anschließend muss man bis zum 18. Lebensjahr eine berufsbildende Schule oder eine gymnasiale Oberstufe besuchen.

Weiterführende Schulen nach der Grundschule

Diese weiterführenden Schulen gibt es:

  • Hauptschule
  • Gemeinschaftsschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Gesamtschule

Bei der Wahl der Schule beraten Sie die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule, und sie empfehlen im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine der weiterführenden Schulen für Ihr Kind.

Wenn die Eltern mit der Empfehlung einverstanden sind, ist es einfach. Dann melden sie ihr Kind in der empfohlenen Schulform an.

Wenn die Eltern mit der Empfehlung nicht einverstanden sind, können sie ihr Kind nach einer Beratung durch die gewünschte weiterführende Schule beim Schulamt für einen dreitägigen Unterricht ("Prognoseunterricht") anmelden. Dieser Unterricht wird unter der Leitung eines Schulaufsichtsbeamten oder einer Schulaufsichtsbeamtin des Schulamtes von der Lehrkraft jeweils einer Grundschule und einer weiterführenden Schule erteilt.

Wenn der Schulaufsichtbeamte oder die Schulaufsichtsbeamtin und die beteiligten Lehrkräfte der Grundschule und der weiterführenden Schule nach dem Prognoseunterricht einstimmig meinen, dass die gewünschte Schulform nicht die richtige ist, muss das Kind die empfohlene Schulform besuchen.

Hauptschule
Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Sie vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung, die Mindestvoraussetzung für eine Berufsausbildung ist. Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben.

Hauptschulen in Köln 

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Sie hat das Ziel, durch längeres gemeinsames Lernen die Bildungswege länger offen zu halten und somit mehr Schülerinnen und Schülern zu höheren Abschlüssen zu führen.

Sie sind Ganztagsschulen und bieten inklusiven Unterricht. Dies bedeutet, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf dort unterrichtet werden können.

Nach Klasse 10 können Schülerinnen und Schüler, je nach Abschluss, in ein Gymnasium, eine Gesamtschule oder ein Berufskolleg in die Sekundarstufe II wechseln.

Sie kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben, unabhängig von der Schulformempfehlung der Grundschule.

Gemeinschaftsschulen 

Realschule
Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Sie vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung, die für aufbauende und berufliche Bildungsgänge qualifiziert. Sie kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben und von ihrer Grundschule zum Besuch der Realschule empfohlen worden sind.

Realschulen in Köln 

Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 9 und die Sekundarstufe II die Klassen 10 bis 12.

Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Mit dem Abitur kann man an einer Hochschule studieren oder eine (meist verkürzte) berufliche Ausbildung machen.

In das Gymnasium werden Kinder aufgenommen, welche die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben und von ihrer Grundschule für das Gymnasium empfohlen worden sind.

Gymnasien in Köln 

Gesamtschule
Die Gesamtschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II), mit den Klassen 11 bis 13. In der Gesamtschule sind Hauptschule, Realschule und Gymnasium zusammengefasst.

Sie nimmt Kinder unterschiedlicher Leistungsstärken auf. Die Entscheidung, ob das Kind eine grundlegende, eine mittlere oder eine höhere Bildungslaufbahn einschlagen sollte, bleibt länger offen. An Gesamtschulen werden die Kinder je nach Leistungsstärke unter anderem in Grundkursen oder (schwierigeren) Erweiterungskursen unterrichtet. Es können alle Abschlüsse erworben werden.

Gesamtschulen in Köln 

Erprobungsstufe und Wechsel der Schulform

Die Klassen 5 und 6 an Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien bilden die Erprobungsstufe. In der Erprobungsstufe beobachten die Lehrkräfte die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und fördern sie. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Schule über die Versetzung Ihres Kindes in die Klasse 7. Wenn das Kind nicht versetzt wird, muss es die Klasse 6 wiederholen. Gleichzeitig wird auch entschieden, ob Ihr Kind in der gewählten weiterführenden Schule bleiben kann oder in eine andere weiterführende Schule wechseln sollte. Wenn die Schule einen Wechsel für sinnvoll hält, teilt sie dies den Eltern mit und bietet gleichzeitig ein Beratungsgespräch an.

An der Realschule besteht die Möglichkeit zum Wechsel noch bis zum Beginn der Klasse 9.

Schulabschlüsse der Sekundarstufe I

Die Klassen 5 bis 10 der Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen bezeichnet man zusammenfassend als Sekundarstufe I.

Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können in jeder der weiterführenden Schulen erworben werden.

Die Abschlüsse der Sekundarstufe I sind

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
    er wird in allen weiterführenden Schulen durch die Versetzung in die Klasse 10 erworben.
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    er wird in allen weiterführenden Schulen nach der Klasse 10 vergeben.
    An Hauptschulen bekommt man diesen Abschluss nach erfolgreichem Besuch der Klasse 10, Typ A. Unterrichtsschwerpunkte in der Klasse 10, Typ A, sind Naturwissenschaften und Arbeitslehre.
  • die Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss)
    Die Fachoberschulreife wird in allen weiterführenden Schulen nach der Klasse 10 erworben.
    In der Hauptschule bekommt man die Fachoberschulreife nach erfolgreichem Besuch der Klasse 10, Typ B mit Qualifikationsvermerk. Unterrichtsschwerpunkte in der Klasse 10, Typ B, sind die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
  • die Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
    Jugendliche, die an der Hauptschule (Klasse 10, Typ B) oder der Realschule in der Klasse 10 mindestens befriedigende Leistungen erzielen, können die gymnasiale Oberstufe besuchen.
    An der Gesamtschule ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler mindestens an drei Erweiterungskursen mit befriedigendem Erfolg teilgenommen hat, die Leistungen im Fach des Grundkurses und in dem gewählten Pflichtfach mindestens gut sind und die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind. 

Ganztagsschule

Gesamtschulen, viele Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen und einige Realschulen und Gymnasien sind Ganztagsschulen. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich zum Unterricht am Morgen auch am Nachmittag bis 16 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und die Freizeit sinnvoll zu gestalten. Das schließt zusätzliche Fördermaßnahmen sowie Hilfe bei der Erledigung von Hausaufgaben ein.

Sonderpädagogische Förderung

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Schwierigkeiten beim Lernen werden sonderpädagogisch gefördert. Die sonderpädagogische Förderung kann in integrativen Lerngruppen mit Kindern ohne Behinderungen oder in "Förderschulen" stattfinden. Förderschulen gibt es für sieben verschiedene Förderschwerpunkte:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Auf Antrag der Eltern oder der Schule entscheidet das Schulamt darüber, wie, wo und wie lange sonderpädagogische Förderung stattfindet. Dabei werden ein sonderpädagogisches und ein schulmedizinisches Gutachten zugrunde gelegt. Die Eltern werden beteiligt.

Sprachlernangebote

Fremdsprachlicher Unterricht
In der Hauptschule wird ab Klasse 5 Englisch unterrichtet. In der Realschule wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet und als zusätzliche Fremdsprache ab Klasse 6 Französisch angeboten. Es gibt eine Realschule, die ab der Klasse 5 mit einem zweisprachigen Bildungsgang Deutsch-Englisch beginnt.

Im Gymnasium wird ab der Klasse 5 als erste Fremdsprache Englisch, Latein oder Französisch unterrichtet. Ab der Klasse 6 ist eine weitere Fremdsprache Pflichtfach. Einige Gymnasien beginnen ab der Klasse 5 mit einem zweisprachigen Bildungsgang (Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Italienisch oder Deutsch-Türkisch).

In der Gesamtschule wird ab der Klasse 5 als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet. Für die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist mindestens eine weitere Fremdsprache Pflicht. Mit der weiteren Fremdsprache kann man in der Gesamtschule ab Klasse 6 oder ab Klasse 8 oder mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe beginnen. Der Unterricht der Herkunftssprache kann unter besonderen Voraussetzungen als 2. Fremdsprache angerechnet werden.

Herkunftssprachlicher Unterricht
(früher Muttersprachlicher Unterricht, MSU, genannt)

An vielen Schulen können die Kinder die Sprache aus dem Herkunftsland ihrer Familie lernen. Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist freiwillig. Es ist wichtig, die Muttersprache zu pflegen.
Eine gute Note im herkunftssprachlichen Unterricht kann außerdem später eine schlechte Note in einer anderen Fremdsprache ausgleichen. Für den herkunftssprachlichen Unterricht werden Lerngruppen für eine oder mehrere Schulen eingerichtet. Er wird in Köln derzeit in 13 Sprachen erteilt. Die Anmeldung zum herkunftssprachlichen Unterricht nimmt die Schulleitung der besuchten Schule entgegen.

Schulbücher, Lernmittel

Einen Teil der Kosten für Schulbücher und Lernmittel müssen die Eltern tragen. Von diesem Beitrag können Sie befreit werden, wenn Sie Leistungen aus der Sozialhilfe, nach Hartz IV, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder aus der wirtschaftlichen Jugendhilfe beziehen. In diesem Fall legen Sie bitte eine entsprechende aktuelle Bescheinigung bei der Schule vor.

Schulordnung

Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufriedenstellend abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine besondere Schulordnung, die zwischen allen Beteiligten, also den Lehrkräften, den Kindern und den Eltern abgestimmt worden ist.
Was Sie darüber auf jeden Fall wissen sollten:

Rechte und Pflichten
Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht, auf Information über den Leistungsstand, auf Beratung, freie Meinungsäußerung, einen Schülerausweis und auf Gehör bei strittigen Fragen. Zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört es, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und die Schulordnung einzuhalten.

Entschuldigungen
Wenn Ihr Kind einmal wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kann, müssen Sie die Schule sofort benachrichtigen. Sobald das Kind wieder zur Schule gehen kann, müssen Sie der Schule schriftlich den Grund für das Fehlen mitteilen. Die Schule kann im Zweifelsfall ein ärztliches Attest anfordern. Nach dreitägiger Fehlzeit müssen die Eltern in jedem Fall ein ärztliches Attest vorlegen. Ebenso erfordert mehrmaliges Fehlen im Fach Sport grundsätzlich ein ärztliches Attest.

Beurlaubungen
In begründeten Einzelfällen kann Ihr Kind bis zu 2 Tage im Halbjahr beurlaubt werden. Direkt vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung nicht möglich.

Elternabende und Elternsprechtag

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer lädt mindestens einmal im Jahr zu einem Elternabend ein. Durch die Teilnahme an diesem Angebot kann man die Lehrerin oder den Lehrer der Kinder besser kennen lernen und Fragen zum Unterricht und zur Situation in der Klasse stellen. Mindestens einmal im Halbjahr lädt jede Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit zu vertrauensvollen Einzelgesprächen mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes.

Elternmitwirkung

Sie können als Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Entscheidung über schulische Angelegenheiten mitwirken, wenn Sie sich in folgenden Gremien engagieren:

Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreterinnen oder -vertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und eine weitere Vertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten.
Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten.
Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch ihre beiden Vorsitzenden, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen.

Schulkonferenz
In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrkräfte vertreten. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten, zum Beispiel auch darüber, ob der Unterricht auf 5 oder auf 6 Wochentage verteilt wird.

Schulpflegschaft
Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Sie wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

Förderverein
An vielen Schulen haben die Eltern der Schülerschaft einen Förderverein gegründet. Die Mitglieder des Fördervereins zahlen Mitgliedsbeiträge und können Spenden entgegennehmen. Mit diesem Geld kann die Arbeit der jeweiligen Schule bei besonderen Anlässen, wie Schulfesten, Ausflügen und so weiter unterstützt werden.

Neu zugereiste Schülerinnen und Schüler

Wenn Ihr Kind aus dem Ausland neu zugereist ist, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-29292 einen persönlichen Beratungstermin bei der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA).

Nach dem Gespräch bei der RAA weist das Schulamt Ihrem Kind einen Platz in einer Internationalen Förderklasse zu. In dieser Klasse wird Ihr Kind intensiv in Deutsch und weiteren Fächern gefördert und anschließend in den Regelunterricht eingegliedert.

Beratung

Während der gesamten Schulzeit informieren und beraten Sie die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes nach Terminvereinbarung in der Schule.

Daneben bietet auch die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) Beratung und Informationen an bei allen Fragen und Problemen, die Schulbesuch und Schullaufbahn betreffen.

Hier können Sie sich zum Beispiel auch informieren, wie es nach der Sekundarstufe I mit der Sekundarstufe II oder einer beruflichen Ausbildung weitergehen kann.

Sprechzeiten

Köln-Deutz, Stadthaus Ost
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Raum 08 H 01
Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 /  221-29292

Köln-Nippes, Im Bezirksrathaus Nippes
Neusser Straße 450
50733 Köln
Nebeneingang 2 (Eingang VHS), Raum 1.19a
Dienstag 14 bis 17 Uhr
Telefon: 0221 / 221-29536

Auch Ihnen als Eltern steht die RAA bei Bildungsfragen zur Verfügung. Die RAA berät Sie zum Beispiel beim Nachholen eines Schulabschlusses oder bei der Suche nach einem passenden Deutschkurs.

Schulformen und Schulabschlüsse

Schulformen und Schulabschlüsse der allgemeinbildenden Schulen [PDF, 18 KB]

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