Inklusionplan für Kölner Schulen

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat der Rat beschlossen, einen Inklusionsplan für Kölner Schulen zu entwickeln.


Inklusionsplan

Gelungener Start

Auftaktveranstaltung

Kernarbeitsgruppe

Entwicklungsprozess

Beratung

Für Eltern, Lehrkräfte, Schulen

Übersichtskarte

Schulen mit gemeinsamen Unterricht im Stadtgebiet

Empfehlungen für den Inklusionsplan für Kölner Schulen

Niemanden ausschließen

Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beinhaltet das Recht für alle Kinder, eine wohnortnahe Regelschule zu besuchen und dort die individuell notwendige Förderung zu erhalten.

Grundlagen

Informationen



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