Inklusionplan für Kölner Schulen
Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat der Rat beschlossen, einen Inklusionsplan für Kölner Schulen zu entwickeln.
Inklusionsplan
Gelungener Start
Auftaktveranstaltung
Kernarbeitsgruppe
Entwicklungsprozess
Beratung
Für Eltern, Lehrkräfte, Schulen
Übersichtskarte
Schulen mit gemeinsamen Unterricht im Stadtgebiet
Empfehlungen für den Inklusionsplan für Kölner Schulen
Niemanden ausschließen
Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beinhaltet das Recht für alle Kinder, eine wohnortnahe Regelschule zu besuchen und dort die individuell notwendige Förderung zu erhalten.

