Sonderpädagogische Förderung

Manche Kinder und Jugendliche können in der allgemeinen Schule nicht hinreichend ihrer persönlichen Entwicklung und ihren Leistungen entsprechend gefördert werden.

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Entscheidung, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, welcher Förderschwerpunkt vorrangig besteht und an welchem Förderort die schulische Förderung stattfindet, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs. Teil des Verfahrens ist ein pädagogisches und ein medizinisches Gutachten. Unter Beteiligung der allgemeinen Schule, einer sonderpädagogischen Lehrkraft und der Schulärztin oder des Schularztes wird ermittelt, ob ein individueller sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Seiten:

Schulministerium Nordrhein-Westfalen 
Bezirksregierung Köln 

Förderschwerpunkt und Förderort

Eine sonderpädagogische Förderung kann differenziert auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Dabei ist zu entscheiden:

  • Was überwiegend gefördert wird - dies bestimmt den Förderschwerpunkt und
  • wo diese Förderung stattfindet - dies bestimmt den Förderort.

Förderschwerpunkte sind

  • Lernen
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Körperliche und motorische Entwicklung.

    Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen sonderpädagogische Förderung

  • in der Schule für Kranke
  • im Hausunterricht.

Förderorte sind

  • Förderschulen und
  • allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen

Förderschulen

Übersicht der Kölner Förderschulen 

Die Förderschulen in Köln unterrichten in den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und in den Bildungsgängen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung. Nach Abschluss der Förderschule erhalten die Jugendlichen Zeugnisse, die den Abschlüssen der Sekundarstufe I entsprechen und die gleichen weiterführenden Bildungsgänge möglich machen. 

Das Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen bestätigt den erfolgreichen Abschluss des eigenen Bildungsganges. In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. 

Das Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bescheinigt die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die LVR - Anna-Freud-Schule, Alter Militärring 96, 50933 Köln ist die einzige weiterführende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in NRW, bei der in der Sekundarstufe I der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und die Abschlüsse der Sekundarstufe II Allgemeine Hochschulreife (Abitur) beziehungsweise schulischer Teil der Fachhochschulreife erworben werden können. 

Allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen

Kölner Schulen, die gemeinsamen Unterricht anbieten 

Gemeinsamer Unterricht

Im gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann in einer Grundschule mit sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet werden. Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I ist grundsätzlich für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich, wenn diese das Bildungsziel - die Abschlüsse - der allgemeinen Schule erreichen können. Dies sind Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Integrative Lerngruppen

Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich nicht das Bildungsziel - nicht die Abschlüsse - der allgemeinen Schule der Sekundarstufe I erreichen können, können integrative Lerngruppen gebildet werden.

Hinweis

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die gemeinsamen Unterricht oder die Förderung in einer integrativen Lerngruppe wünschen, stellen einen entsprechenden Antrag bei der Schulaufsicht. Die Schülerinnen und Schüler können nur dann in die allgemeine Schule aufgenommen werden, wenn ihre sonderpädagogische Förderung in dem notwendigen Umfang sichergestellt ist.

Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Köln. 

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 sind zwei Pilotprojekte "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung" in den Regionen Köln - Porz (Finkenbergschule) und in Köln-Mülheim-Ost (Förderschule Berliner Straße) im Aufbau. In der ortsnahen Zusammenarbeit mit anderen allgemeinen Schulen und den Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe entwickeln die Kompetenzzentren Angebote der Diagnose, Beratung und präventiven Förderung. Weitere Informationen sind bei den genannten Schulen erhältlich.

Kompetenzzentren für sonderpädagische Förderung 

Schule für Kranke

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder in einer vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können, erhalten Unterricht in einer Schule für Kranke. In Ausnahmefällen kann der Unterricht dort auch während der ambulanten Nachbehandlungszeit fortgeführt werden, wenn aus medizinisch attestierten Gründen ein Besuch der Heimatschule noch nicht möglich ist. Die Schule für Kranke unterrichtet in den Curricula aller Schulformen. Bei sehr langfristigen Aufenthalten erteilt sie die in der Sekundarstufe I möglichen Abschlüsse.

Weitere Informationen

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 

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