Sonderpädagogische Förderung

Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule nicht ausreichen, besteht möglicherweise sonderpädagogischer Förderbedarf. Die sonderpädagogische Förderung wird individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes abgestimmt.

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Entscheidung, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, welcher Förderschwerpunkt vorrangig besteht und an welchem Förderort die schulische Förderung stattfindet, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs. Teil des Verfahrens ist ein pädagogisches und ein medizinisches Gutachten. Unter Beteiligung der allgemeinen Schule, einer sonderpädagogischen Lehrkraft und der Schulärztin oder des Schularztes wird ermittelt, ob ein individueller sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Seiten:

Schulministerium Nordrhein-Westfalen 

Förderschwerpunkt und Förderort

Eine sonderpädagogische Förderung kann differenziert auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Dabei ist zu entscheiden:

  • Was überwiegend gefördert wird - dies bestimmt den Förderschwerpunkt und
  • wo diese Förderung stattfindet - dies bestimmt den Förderort.

Förderschwerpunkte sind

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Sprache
  • Geistige Entwicklung
  • Lernen.

    Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen sonderpädagogische Förderung

  • in der Schule für Kranke
  • im Hausunterricht.

Förderorte sind

  • Förderschulen und
  • allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen

Mögliche Abschlüsse in den Förderschulen

Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache
An den Förderschulen in Köln mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache kann ein qualifizierter Schulabschluss erreicht werden.

Die LVR - Anna-Freud-Schule, Alter Militärring 96, 50933 Köln ist die einzige weiterführende Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in NRW, bei der in der Sekundarstufe I der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und die Abschlüsse der Sekundarstufe II Allgemeine Hochschulreife (Abitur) beziehungsweise schulischer Teil der Fachhochschulreife erworben werden können. 

Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Lernen
Das Abschlusszeugnis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bestätigt den erfolgreichen Abschluss des eigenen Bildungsganges. In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. 

Das Abschlusszeugnis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bescheinigt die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Übersicht der Kölner Förderschulen 

Allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen

Gemeinsamer Unterricht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I

Im gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann in einer Grundschule mit sonderpädagogischer Förderung unterrichtet werden.

Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I ist grundsätzlich für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich, wenn diese das Bildungsziel - die Abschlüsse - der allgemeinen Schule erreichen können. Dies sind Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Kölner Schulen, die gemeinsamen Unterricht anbieten 

Integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I

Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs Lernen und geistige Entwicklung voraussichtlich nicht das Bildungsziel - nicht die Abschlüsse - der allgemeinen Schule der Sekundarstufe I erreichen können, können in integrativen Lerngruppen unterrichtet werden.

Hinweis

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die gemeinsamen Unterricht oder die Förderung in einer integrativen Lerngruppe wünschen, stellen einen entsprechenden Antrag bei der Schulaufsicht. Die Schülerinnen und Schüler können in die allgemeine Schule aufgenommen werden, wenn ihre sonderpädagogische Förderung in dem notwendigen Umfang sichergestellt ist.

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 gibt es zwei "Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung": in der Region Köln-Porz (Finkenbergschule) und in der Region Köln-Mülheim/Ost (Förderschule Berliner Straße). In der ortsnahen Zusammenarbeit mit anderen allgemeinen Schulen und den Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe entwickeln die Kompetenzzentren Angebote der Diagnose, Beratung und präventiven Förderung. Weitere Informationen sind bei den genannten Schulen erhältlich.

Köln-Porz, Finkenbergschule 
Köln-Mülheim/Ost, Förderschule Berliner Straße 
Weitere Informationen zu den Kompetenzzentren 

Schule für Kranke

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder in einer vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können, erhalten Unterricht in einer Schule für Kranke. In Ausnahmefällen kann der Unterricht dort auch während der ambulanten Nachbehandlungszeit fortgeführt werden, wenn aus medizinisch attestierten Gründen ein Besuch der Heimatschule noch nicht möglich ist. Die Schule für Kranke unterrichtet in den Curricula aller Schulformen. Bei sehr langfristigen Aufenthalten erteilt sie die in der Sekundarstufe I möglichen Abschlüsse.


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