Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich mein Kind in der Grundschule an? 
Welche Schule hat ein Ganztagsangebot? 
Wie finde ich nach der Grundschule die richtige weiterführende Schule der Sekundarstufe I für mein Kind und wie melde ich es an? 
Welche Schule hat das von mir gewünschte Fremdsprachenangebot? 
Wo finde ich Informationen zu sonderpädagogischer Förderung und Förderschulen? 
Wo finde ich Informationen zur gymnasialen Oberstufe und Abitur nach 12 Jahren? 
Wo finde ich Informationen zu den Bildungsgängen an Berufskollegs? 
Welche Möglichkeiten der Schulmitwirkung haben Eltern und Schülerinnen und Schüler? 
Wo und wie kann ein Schulabschluss nachgeholt werden? 
Wann werden die Schülerfahrkosten übernommen? 
Was heißt "Lernmittelfreiheit"? 
Wo finde ich schulrechtliche Grundlagen? 
Wie finde ich bei einem Wohnungswechsel in Köln/Umzug nach Köln einen neuen Schulplatz für mein Kind/für mich selbst? 
Was muss ich tun, wenn ich aus dem Ausland nach Köln ziehe und mein Kind hier zur Schule gehen wird? 
Wo finde ich Angebote zur Deutschförderung für mein Kind? Wo finde ich Angebote für junge Erwachsene? 
Wer kann mich in Schul- und Bildungsangelegenheiten beraten? 

Wie melde ich mein Kind in der Grundschule an?

Wird Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig, so erhalten Sie vom städtischen Amt für Schulentwicklung rechtzeitig eine Benachrichtigung. Die aktuellen Anmeldetage im Herbst und die Ihrem Wohnort naheliegenden Grundschulen werden Ihnen darin mitgeteilt.

Zur Anmeldung an einer Grundschule Ihrer Wahl nehmen Sie bitte mit:

  • die Elternbenachrichtigung
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • den Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • sofern die aktuelle Anschrift dem Ausweis nicht zu entnehmen ist, auch eine Meldebescheinigung für das Kind.

Das Kind bringen Sie zur Anmeldung bitte mit in die Schule.

Einschulung von Schulkindern 
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Welche Schule hat ein Ganztagsangebot?

Gebundene Ganztagsschulen haben verpflichtenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Nachmittagen. Darüber hinaus sind freiwillige zusätzliche Angebote möglich. Gebundene Ganztagsschulen gibt es in der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) und in der Sekundarstufe I (Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien). Ganztagshaupt- und Förderschulen umfasst das verbindliche Unterrichtsangebot häufig vier Nachmittage (erweiterter Ganztag). Die Gesamtschulen sind in der Regel Ganztagsschulen. 

Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I in Köln 

In der Offenen Ganztagsschule können Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen Angebote aus den Bereichen Betreuung, Förderung und Freizeit annehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Für die Eltern bedeutet dies eine verlässliche Betreuung und Förderung ihrer Kinder.

Offene Ganztagsschulen 

Die Mittagspause PLUS ist ein Betreuungsprogramm für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) an Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien. Zum einen wird hierüber die pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht auch während der Mittagspause sichergestellt und zum anderen können ergänzende Ganztagsangebote nach dem Unterricht besucht werden. Das Programm soll Eltern unter anderem dabei unterstützen, Familie und Beruf leichter organisieren zu können.

Mittagspause PLUS 
Unsere Ganztagsangebote im Überblick 
Schulministerium Nordrhein-Westfalen 
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Wie finde ich nach der Grundschule die richtige weiterführende Schule der Sekundarstufe I für mein Kind und wie melde ich es an?

Mit dem Halbjahrszeugnis der 4. Klasse Grundschule erhalten die Eltern einen Anmeldeschein mit einer Empfehlung der Grundschule. Diese Empfehlung informiert darüber, ob das Kind für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums geeignet oder eingeschränkt geeignet ist. Gibt es diese Empfehlung nicht, sollte das Kind auf einer Hauptschule oder einer Gesamtschule angemeldet werden.

Die Eltern werden vorher von der Grundschule beraten und können an Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen teilnehmen und sich Eindrücke vor Ort einholen.

Informationen über die weiterführenden Schulen in Köln werden jährlich in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I"  veröffentlicht. 

Weitere Informationen:

Übergang in eine weiterführende Schule 

Welche Schule hat das von mir gewünschte Fremdsprachenangebot?

In den Grundschulen wird ab dem zweiten Schulhalbjahr der ersten Klasse Englisch unterrichtet. Zwei Unterrichtsstunden sind bis zum Ende der vierten Klasse im Stundenplan.

Die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I beginnen in der Klasse 5 mit Englisch als erster Fremdsprache.

Ab Klasse 6 wird in der Realschule als zweite Fremdsprache Französisch oder eine andere moderne Fremdsprache unterrichtet. Ab Klasse 8 können Realschulen eine weitere Fremdsprache anbieten.

Im Gymnasium wird ab Klasse 6 eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein unterrichtet. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 als Wahlpflichtfach angeboten.

In der Gesamtschule wird eine weitere moderne Fremdsprache oder Latein ab Klasse 6 im Wahlpflichtunterricht angeboten. In Klasse 8 wird eine weitere Sprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.

In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann an Gymnasien oder Gesamtschulen eine weitere Fremdsprache angeboten werden.

Das Fremdsprachenangebot Kölner weiterführender Schulen finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I":

Broschüre Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I [PDF, 1659 KB]

Wo finde ich Informationen zu sonderpädagogischer Förderung oder Förderschulen?

Eine Übersicht über die Förderschulen mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Köln, über die Schulen, an denen sonderpädagogische Förderung in Gemeinsamen Unterricht und in Kompetenzzentren stattfindet, finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I". Die Broschüre und weitere Hinweise finden Sie hier:

Schulangebot in Köln 
Sonderpädagogische Förderung 

Wo finde ich Informationen zur gymnasialen Oberstufe und Abitur nach 12 Jahren?

Informationen zur gymnasialen Oberstufe und dem Abitur nach 12 Jahren finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II". Die Broschüre und weitere Hinweise finden Sie auf folgenden Seiten:

Schulangebot in Köln 
Gymnasien in Köln 
Übergang in die gymnasiale Oberstufe 

Wo finde ich Informationen zu den Bildungsgängen an Berufskollegs?

Informationen zu den Bildungsgängen der Berufskollegs finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II". Die Broschüre und weitere Hinweise finden Sie hier:

Übergang zum Berufskolleg 
Berufskollegs in Köln 

Welche Möglichkeiten der Schulmitwirkung haben Eltern und Schülerinnen und Schüler?

Eltern haben über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schulpflegschaft Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Schullebens. Als Mitglieder der Schulkonferenz sind sie an Beschlüssen beteiligt, wie zum Beispiel

  • über das Schulprogramm, das die Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit definiert
  • über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote
  • über die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • über die Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • und über andere Angelegenheiten.

Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in der Schülervertretung Mitwirkungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen im Schulgesetz NRW finden Sie auf den Seiten:

Bildungsportal des Schulministeriums 
Kölner Bildungsserver 

Wo und wie kann ein Schulabschluss nachgeholt werden?

Nachgeholt werden können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

und die Abschlüsse der Sekundarstufe II

  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife

in Bildungsgängen der Berufskollegs, in Weiterbildungskollegs und anderen Institutionen zum Nachholen des Schulabschlusses und durch Ablegung einer Externenprüfung.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II". Die Broschüre und weitere Hinweise finden Sie hier:

Schulangebot in Köln 
Nachholen von Schulabschlüssen 
Weiterbildungskollegs in Köln 
Berufskollegs in Köln 
Bezirksregierung Köln 

Wann werden die Schülerfahrkosten übernommen?

Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grundschulen und entsprechende Klassen der Förderschulen) steht grundsätzlich die Freifahrt ausschließlich dann zu, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Grundschule mehr als 2 Kilometer besteht oder der Weg besonders gefährlich ist.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden die Kosten vom Schulträger (Stadt Köln) teilweise übernommen, wenn der kürzeste, zumutbare Fußweg von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 km beträgt.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gesamtschulen sowie der Berufskollegs können grundsätzlich teilweise Schülerfahrkosten übernommen werden, sofern die Schule in Vollzeitform oder eine Bezirksfachklasse besucht wird und der kürzeste Weg zwischen dem Wohnort  und der nächstgelegenen Schule mehr als 5 km beträgt.

Unabhängig von der Länge des Schulweges werden Fahrkosten übernommen, wenn ein Kind nicht in der Lage ist, mit dem Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) den Schulweg (alleine) zurückzulegen, aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen (Schülerspezialverkehr).

Weitere Informationen, unter anderem zur Freifahrtberechtigung und zum Eigenanteil am Schülerticket, finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II".

Die Broschüre und weitere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten zu

Schulangebot in Köln. 
Fahrkosten 

Was heißt "Lernmittelfreiheit"?

Die Stadt Köln (als Schulträger) stellt im Rahmen der Lernmittelfreiheit aufgrund des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen den Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulen die erforderlichen Lernmittel leihweise zum befristeten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Diese Lernmittel sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Nach Entscheidung der Schule werden die Eltern und die volljährigen Schülerinnen und Schüler verpflichtet, auch Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

Weitere Informationen, finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II".

Schulangebot in Köln 

Wo finde ich schulrechtliche Grundlagen?

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) regelt alle wichtigen Aspekte des schulischen Ablaufs:

  • Allgemeine Grundlagen (§§ 1 bis 9)
  • Aufbau und Gliederung des Schulwesens (§§ 10 bis 28)
  • Unterrichtsinhalte (§§ 29 bis 33)
  • Schulpflicht (§§ 34 bis 41)
  • Schulverhältnis (§§ 42 bis 56)
  • Schulpersonal (§§ 57 bis 61)
  • Schulverfassung (§§ 62 bis 77)
  • Schulträger (§§ 78 bis 85)
  • Schulaufsicht (§§ 86 bis 91)
  • Schulfinanzierung (§§ 92 bis 99)
  • Schulen in freier Trägerschaft (§§ 100 bis 119)
  • Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 120 bis 133)

    Das Schulgesetz und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des

Schulministeriums Nordrhein-Westfalen. 

Wie finde ich bei einem Wohnungswechsel in Köln/Umzug nach Köln einen neuen Schulplatz für mein Kind/für mich selbst?

Bei einem Wohnortwechsel in Köln oder bei einem Umzug nach Köln suchen Sie für Ihr Kind oder für sich selbst einen neuen Schulplatz. Nehmen Sie bitte direkt mit der in Frage kommenden Schule Kontakt auf. Zur Anmeldung nehmen Sie bitte die letzten Zeugnisse und die Meldebescheinigung mit. Weitere Formalitäten klären Sie vor Ort.

Die Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) in der Nähe Ihrer neuen Anschrift finden Sie in unserer Übersicht

Schulangebot in Köln. 

Was muss ich tun, wenn ich aus dem Ausland nach Köln ziehe und mein Kind hier zur Schule gehen wird?

Auch alle Kinder und Jugendliche mit einer ausländischen Nationalität unterliegen der deutschen Schulpflicht. Häufig verfügen gerade neu eingereiste Kinder und Jugendliche oder Kinder von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Auch die Wahl der richtigen Schulform fällt schwer, wenn das Bildungssystem im Herkunftsland anders aufgebaut ist. Hier berät Sie das Schulamt und weist, je nach den individuellen Bedürfnissen, Ihr Kind einer geeigneten Schule zu.

Weitere Informationen und Beratung finden Sie unter

Schulpflicht für ausländische Kinder und Jugendliche. 

Wo finde ich Angebote zur Deutschförderung für mein Kind? Wo finde ich Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene?

Gute Deutschkenntnisse sind wichtig für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um erfolgreich lernen zu können. Sie helfen Ihnen dabei, gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilzuhaben.

Informieren Sie sich auf der Seite

Bildung, Integration und Deutschförderung. 

Wer kann mich in Schul- und Bildungsangelegenheiten beraten?

Informationen zu Schulen, schulischen Bildungsgängen und Institutionen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II finden Sie in den Broschüren "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I" und "Weiterführende Schule in Köln, Sekundarstufe II".

Schulangebot in Köln 

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst

Informationen, Beratung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei allen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen, die in der Schule auftreten oder mit der Schule und der schulischen Ausbildung zusammenhängen.

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 

Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)

Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) der Stadt Köln informiert und berät zugewanderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene über Schul- und Bildungsangelegenheiten.

Weitere Hinweise finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe I":

Schulangebot in Köln 

und hier:

Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 

Bildungsberatung

für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte zum Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II, bei Fragen der Schullaufbahn insbesondere der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschulen, Berufskollegs) und zum Nachholen von Schulabschlüssen.

Bildungsberatung des Schulamtes Köln 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln, Sekundarstufe II"

Schulangebot in Köln, 

sowie in unserer Übersicht zu

Weiterbildungskollegs in Köln. 

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