Sie können bei uns die Kostenübernahme für die Versorgung in einer ambulanten Wohngemeinschaft beantragen, wenn sie pflegebedürftig sind und einen 24 Stunden Hilfebedarf haben, sowie die Kosten nicht aus Pflegeversicherungsleistungen und eigenen finanziellen Mitteln decken können. Der Antrag ist in der Regel vor dem Einzug in eine ambulante Wohngemeinschaft zu stellen.

Wir prüfen den individuellen pflegerischen Bedarf und die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe.

Benötigte Dokumente

  • Sozialhilfeantrag inklusive Unterlagen

  • Kostenvoranschlag sowie Pflegevertrag des Pflegedienstes

  • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

  • gegebenenfalls Mietvertrag der Wohngemeinschaft

  • gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde

Weitere Informationen

In einer ambulanten Wohngemeinschaft leben pflegebedürftige Menschen in kleinen Gruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Sie werden von Betreuungskräften rund um die Uhr unterstützt und erhalten Pflegeleistungen orientiert an den persönlichen Bedürfnissen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich. Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ambulante und teilstationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-99358
Telefax
0221 / 221-29591
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos