Sie können bei uns die Kostenübernahme für die Versorgung in einer ambulanten Wohngemeinschaft beantragen, wenn sie pflegebedürftig sind und einen 24 Stunden Hilfebedarf haben, sowie die Kosten nicht aus Pflegeversicherungsleistungen und eigenen finanziellen Mitteln decken können. Der Antrag ist in der Regel vor dem Einzug in eine ambulante Wohngemeinschaft zu stellen.
Wir prüfen den individuellen pflegerischen Bedarf und die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe.
Benötigte Dokumente
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Sozialhilfeantrag inklusive Unterlagen
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Kostenvoranschlag sowie Pflegevertrag des Pflegedienstes
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Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
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gegebenenfalls Mietvertrag der Wohngemeinschaft
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gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde
Weitere Informationen
In einer ambulanten Wohngemeinschaft leben pflegebedürftige Menschen in kleinen Gruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Sie werden von Betreuungskräften rund um die Uhr unterstützt und erhalten Pflegeleistungen orientiert an den persönlichen Bedürfnissen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich. Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ambulante und teilstationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-99358
- Telefax
- 0221 / 221-29591
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)