Sie können bei uns die Kostenübernahme für die Versorgung durch einen ambulanten Intensivpflegedienst zuhause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft beantragen. In der Regel werden die Kosten von den Kranken- und Pflegekassen gedeckt. Besteht kein Pflegeversicherungsschutz oder entstehen darüber hinaus Kosten, die nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden können, können Sie hierfür einen Antrag im Rahmen der Hilfe zur Pflege stellen.
Wir prüfen den individuellen pflegerischen Bedarf und die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Rahmen der Sozialhilfe.
Benötigte Dokumente
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Sozialhilfeantrag
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Kostenvoranschlag sowie Pflegevertrag des Pflegedienstes
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Verordnung häusliche Krankenpflege
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Kostenzusage der Krankenkasse
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Kostenzusage der Pflegekasse
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Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
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gegebenenfalls Mietvertrag der Beatmungswohngemeinschaft
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gegebenenfalls Vollmachten oder Betreuungsurkunde
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Vergütungsvereinbarung des Pflegedienstes
Weitere Informationen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig und darüber hinaus intensivpflichtig, aber nicht mehr im Krankenhaus behandlungsbedürftig sind, kann die weitere pflegerische Versorgung entweder stationär in einem Pflegeheim oder ambulant zuhause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft stattfinden.
Bei einer intensivpflegerischen Versorgung zuhause oder innerhalb einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft handelt es sich um eine ambulante Versorgungsform, da diese durch einen ambulanten Intensivpflegedienst durchgeführt wird.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache jedoch möglich. Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
Hilfe zur Pflege nach dem Zwölfen Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Ambulante und teilstationäre Hilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-99358
- Telefax
- 0221 / 221-29591
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Ambulante und teilstationäre Hilfen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)