Wenn Sie als Telekommunikationsunternehmen im öffentlichen Straßenland Leitungen verlegen, ändern oder entfernen möchten, benötigen Sie unsere Zustimmung. Diese können Sie online beantragen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass das Online-Formular ausschließlich für Netzbetreiber*innen und von ihnen bevollmächtigte Firmen vorgesehen ist.
Benötigte Dokumente
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Antrag nach § 127 Absatz 1 TKG
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Vollmacht
(falls der Antrag nicht von der*dem Netzbetreiber*in selbst gestellt wird)
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Lageplan mit Maßangaben und Leitungsverlauf
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Fotodokumentation
(bei Maßnahmen mit oberirdischen Einbauten wie KVZ oder PoP)
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Hinweis:
Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Die maximale Gesamtgröße aller hochgeladenen Dateien beträgt 15 MB. Zugelassene Dateiformate: PDF, JPG, PNG.
Ziel des digitalen Verfahrens
Mit der Einführung des Online-Antrags verfolgen wir das Ziel, den Telekommunikationsnetzausbau effizienter, transparenter und serviceorientierter zu gestalten (§ 127 Absatz 1 TKG)
Wann ist ein Antrag erforderlich?
Sie benötigen insbesondere eine Zustimmung, wenn Sie
- Telekommunikationsleitungen neu errichten oder ändern,
- Glasfaser- oder Kupferrohre verlegen,
- Kabelverzweigerkästen (KVZ) oder Points of Presence (PoP) errichten oder
- sonstige bauliche Maßnahmen in öffentlichen Verkehrswegen, die mit Telekommunikationsinfrastruktur in Zusammenhang stehen, umsetzen wollen.
Ablauf des Verfahrens
Das digitale Antragsformular führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Nach dem Absenden des Formulars wird der Antrag automatisiert an das Bauverwaltungsamt zwecks Bearbeitung weitergeleitet.
Vorsprache
Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Verfahren können Sie sich gerne bei uns melden:
BauverwaltungsamtRechtliche Voraussetzungen
Nach § 127 Absatz 1 TKG ist für die Verlegung, Änderung oder Beseitigung von Telekommunikationslinien in öffentlichen Verkehrswegen die Zustimmung des Trägers der Straßenbaulast erforderlich. Die Zustimmung darf nur versagt werden, wenn durch die Maßnahme überwiegende öffentliche Belange beeinträchtigt würden.
Die Regelung dient dazu, sowohl den Ausbau moderner Telekommunikationsinfrastrukturen zu ermöglichen als auch die ordnungsgemäße Nutzung und Sicherheit der öffentlichen Verkehrswege zu gewährleisten.
Telekommunikationsgesetz (TKG) – § 127 Verlegung und Änderung von TelekommunikationslinienKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-22699
- Telefax
- 0221 / 221-26255
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)