Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Stellen wir fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, stellen wir eine so genannte Negativbescheinigung aus. Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn eine ausländische Behörde (zum Beispiel in Ihrem Herkunftsland oder dem Ihrer Eltern) einen amtlichen Nachweis verlangt, dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch benötigen Sie eine Negativbescheinigung zum Beispiel, wenn Sie diese für konsularische Dienstleistungen eines anderen Staates in Deutschland vorlegen müssen. Die Bescheinigung darf oft nicht älter als einen Monat sein. Informieren Sie sich hierzu bei bei der Stelle, die den Nachweis verlangt.

Voraussetzungen

Um eine Negativbescheinigung zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Sie weisen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung oder -bescheinigung nach. Ein solches Interesse gilt als glaubhaft, wenn Sie Tatsachen nennen, die uns davon überzeugen, dass die Negativfeststellung einem wichtigen Zweck dient.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Kopie Ihres Personalausweises, Nationalpasses oder Aufenthaltstitels 

Den Antrag und die dazugehörigen Kopien können Sie uns über unser Kontaktformular zuschicken. Bitte verwenden Sie für eine bessere Zuordnung das Anliegen: Staatsangehörigkeitsüberprüfung.

Kontaktformular der Einbürgerung

Vorsprache

Schicken Sie uns Ihren Antrag für die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Sie erhalten eine Termineinladung zur Vorsprache, wenn wir Ihnen die Negativbescheinigung ausstellen können. 

Gebühren

Die Negativbescheinigung kostet 5 Euro. Diese bezahlen Sie bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vor Ort.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Staatsangehörigkeitsprüfung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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