Unser Ziel ist es, die ursprüngliche Vielfalt der Grabstätten zu erhalten. Wenn Sie eine denkmalgeschützte Grabstätte verändern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular.

  • Fotos des Ist-Zustands

  • Angebot der ausführenden Firma

Was muss ich beachten?

Restaurierung

Das Ziel der Restaurierung ist es, die Grabstätte in ihrer vorhandenen Gestalt zu bewahren und Folgeschäden zu verhindern. Der Umfang der Maßnahmen ist je nach Grabstätte unterschiedlich. Typische Maßnahmen sind: Reinigung, Fugen erneuern, Fehlstellen ergänzen.

Entwicklung einer neuen Beschriftungsmöglichkeit

Die Grabfläche bietet verschiedene Möglichkeiten für zusätzliche Namen, zum Beispiel als Liegeplatten oder kleine stehende Grabsteine. Die historischen Inschriften müssen erhalten und sichtbar bleiben. Wir betrachten jede Grabstätte individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. 

Hinweis

Wenn Sie einen zusätzlichen Grabstein aufstellen möchten, brauchen Sie eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Das gilt auch für andere bauliche Anlagen, wie beispielsweise neue Einfassungen. Dieser Grabmalantrag ist wichtig, damit die Friedhofsverwaltung unter anderem prüfen kann, ob ein Grabmal ordnungsgemäß aufgestellt wird. Grundlage hierfür ist unsere Friedhofssatzung.

Friedhofssatzung Kontakt zur Friedhofsverwaltung

Welche Veränderungen sind nicht möglich?

  • Neue Inschriften auf dem historischen Grabstein
  • Entfernen, Umsetzen oder Umdrehen der historischen Grabstätte
  • Entfernen oder Verdecken von originalen historischen Inschriften oder anderen Elementen
  • Versetzen von historischen Inschriftenplatten

Vorsprache

Wir empfehlen Ihnen, vorher einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, um offene Fragen zu klären. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder vor Ort.

Gebühren

Die Erlaubnis für die Veränderung einer Grabstätte ist kostenlos.

Rechtliche Voraussetzungen

Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)

Denkmalschutzgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22318
Telefax
0221 / 221-22293
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen erforderlich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9, 14 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 196 (Haltestelle Bahnhof Deutz/ Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13, S 19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Messe/Deutz Bahnhof)

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Downloads und Infos