Wenn Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben und Ihre Ehe weiterhin besteht, können Sie bei uns entweder einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen oder Ihren Ehenamen widerrufen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Bestimmung eines Doppelnamens zum Ehenamen
Sie können bei uns einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen. Der Doppelname wird aus Ihren beiden Namen, die Sie bei der Eheschließung geführt haben, oder Ihren Geburtsnamen gebildet.
Ihr neu gebildeter Doppelname darf aus höchstens zwei Namen bestehen. Wenn also einer von Ihnen einen Doppelnamen bei der Eheschließung geführt hat oder einen Doppelnamen als Geburtsnamen führt, können Sie nur einen Namensbestandteil für den Ehenamen nutzen. Der Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Widerruf des bestehenden Ehenamens
Wenn Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben und Ihre Ehe weiterhin besteht, können Sie bei uns Ihren Ehenamen widerrufen. Sie führen dann wieder den Familiennamen, den Sie bei der Eheschließung geführt haben.
Weitere Informationen
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Vorsprache
Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Namenserklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte gezahlt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eheregister
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)