Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland die Personalausweispflicht. Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, können Sie allerdings einen Antrag stellen, um von dieser Pflicht befreit zu werden. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Befreiung von der Ausweispflicht. Diese können Sie zum Beispiel bei Banken und Behörden als Identitätsnachweis nutzen. Sie können mit der Bestätigung nicht ins Ausland reisen

Hier erfahren Sie, was Sie für die Beantragung wissen müssen. Sie können den Antrag schriftlich stellen, oder jemanden damit beauftragen.

Benötigte Dokumente

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

    Formlos oder das Formular unter "Downloads und Infos"

  • Ärztliches Attest oder Nachweis über Pflegegrad 3 oder höher

    Im Attest muss Ihre Immobilität bestätigt werden, also dass Sie das Haus nicht mehr verlassen können. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reicht eine Kopie aus.

  • Bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass

    Beide Ausweisdokumente müssen ungültig sein und im Original vorgelegt werden

  • Wenn Sie eine Person beauftragen: Vollmacht

    Sofern Sie in der Lage sind, die Vollmacht zu unterschreiben

  • Wenn Sie eine Person beauftragen: gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten/betreuenden Person und Betreuerausweis, wenn vorhanden

Voraussetzungen

Wenn Sie stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ausnahmsweise eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Die Befreiung kommt zum Beispiel in Frage für:

  • betreute Personen
  • Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben
  • Menschen mit Behinderung

Bei uns können Sie eine Befreiung beantragen, wenn Sie bisher einen deutschen Personalausweis oder Reisepass hatten und Ihren Hauptwohnsitz in Köln liegt. Wichtig ist, dass alle Ihre Ausweisdokumente ungültig sind. Das ist der Fall, wenn Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind.

Vorsprache

Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Alternativ können Sie Ihren*Ihre Betreuer*in beauftragen, den Antrag für Sie vor Ort in einem unserer Kundenzentren zu stellen oder einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen. Montags und mittwochs können Anträge vor Ort ohne Termin gestellt werden. Für Dienstage, Donnerstage und Freitage müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Bei einer schriftlichen Beantragung senden wir Ihnen die Bestätigung der Befreiung von der Ausweispflicht per Post zu. Wenn eine andere Person den Antrag für Sie vor Ort stellt, erstellen wir die Bestätigung sofort.

Termin vereinbaren

Gebühren

Der Antrag ist für Sie kostenlos. 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kundenzentren
Dillenburger Straße 68-70
51105 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-34011
Kontakt

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