Die Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Mit ihr können Sie alle Grenzen innerhalb der Europäischen Union und aus der Europäischen Union nach Island, Liechtenstein und Norwegen mit Ihren Schüler*innen überqueren, ohne dass ein Reisepass oder ein Aufenthaltstitel erforderlich ist. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und wie Sie eine Schülersammelliste erhalten.

In welchen Fällen kommt eine Schülersammelliste in Frage?

Wir stellen eine Schülersammelliste nur für bereits konkret geplante Klassenfahrten von allgemein- und berufsbildenden Schulen aus. Wir stellen Schülersammellisten für minderjährige und volljährige Schüler*innen aus, die im Besitz eines der folgenden aufenthaltsrechtlicher Dokumente sind:

  • Aufenthaltstitel, ohne Reisepass oder Passersatz
  • Duldung
  • Aufenthaltsgestattung 

Die Schüler*innen müssen:

  • Drittstaatsangehörige sein. Drittstaatsangehörige sind Menschen, die keine Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen.
  • ihren Wohnort in Deutschland haben
  • keine Erwerbstätigkeit ausüben. Für Schüler*innen, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, ist die Ausstellung einer Schülersammelliste möglich, da diese während der Ausbildung eine berufsbildende Schule besuchen.

Verfahren zur Ausstellung einer Schülersammelliste

Wenn Sie als Lehrkraft eine Klassenfahrt planen, wenden Sie sich bitte mindestens sechs Wochen vor dem Start der Klassenfahrt an unser Bezirksausländeramt in dessen Stadtbezirk Ihre Schule sich befindet. Von uns erhalten Sie die Schülersammelliste als Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der EU (Anlage 1)".

Füllen Sie das Formular vollständig und gut lesbar aus. Die Liste muss folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift der Schule 
  • Reiseziel
  • Reisezeitraum
  • Namen der begleitenden Lehrkräfte 
  • Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, Geburtsort sowie Nationalität aller teilnehmenden Schüler*innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit (also auch deutsche Schüler*innen)
  • Wenn Schüler*innen keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen Sie zusätzlich noch ein aktuelles Lichtbild von den betroffenen Schüler*innen auf die Liste kleben.  

Ihre Schulleitung oder eine allgemein bestellte Vertretung muss die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise bestätigen.

Wir prüfen und genehmigen sie. Die Genehmigung machen wir mit einem Siegel kenntlich. Mit dieser Genehmigung bestätigen wir, dass alle auf der Liste aufgeführten Schüler*innen in Deutschland wohnen und zur Rückreise nach Deutschland berechtigt sind. Danach wird die gesiegelte Liste an Sie als Lehrkraft oder an eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt.

Reisen außerhalb der Europäischen Union

Wenn Sie mit Ihrer Klasse eine Klassenfahrt außerhalb der Europäischen Union verbringen möchten, benötigen alle Schüler*innen Reisepässe und meist auch ein Visum. Die Schülersammelliste ist hier nicht gültig.

Um zu erfahren, ob Ihre Schüler*innen ein Visum benötigen, informieren Sie sich bitte bei der Auslandsvertretung des Ziellandes Ihrer Klassenfahrt hier in Deutschland. 

Hinweis für Eltern

Bitte unterstützen Sie die Schule Ihres Kindes, wenn sie Unterlagen für die Schülersammelliste benötigt, damit Ihr Kind an der Klassenfahrt teilnehmen kann.

Gebühren

Die folgende Gebühr müssen Sie für Schüler*innen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ohne Reisepass, Duldung oder einer Gestattung sind  bezahlen:

  • Minderjährige: 6 Euro pro Person
  • Volljährige: 12 Euro pro Person 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bezirksausländerämter
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Abteilungen
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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