Sie möchten in Deutschland arbeiten und haben einen Hochschulabschluss, einen vergleichbaren Abschluss oder Berufserfahrungen im IT-Bereich? Dann können Sie eine Blaue Karte EU (EU Blue Card) beantragen. Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen Aufenthaltstitel. Die Gültigkeit der Blauen Karte EU hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. In der Regel beträgt die Gültigkeit vier Jahre. Sie gilt kürzer, wenn Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als vier Jahre befristet ist.

Vorteile der Blauen Karte EU

  • Sie können früher eine Niederlassungserlaubnis beantragen: Nach 21 beziehungsweise 27 Monaten statt nach drei beziehungsweise fünf Jahren.
  • Die Wartezeit auf die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU verkürzt sich, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat schon einmal eine Blaue Karte EU erhalten haben. Wir rechnen diese Zeit auf Ihren Antrag an.
  • Sie können Deutschland für bis zu zwölf Monate verlassen, ohne dass die Blaue Karte EU ihre Gültigkeit verliert.
  • Sie waren bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland im Besitz einer Blauen Karte EU und lebten mit Ihrer Familie in dem EU-Land, wo die Blaue Karte EU ausgestellt wurde. Dadurch gelten erleichterte Bedingungen für den Nachzug Ihrer Familie nach Deutschland. Für Ihre Familie muss kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. Der Lebensunterhalt für Ihre Familie muss nicht gesichert sein. Allerdings muss ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Einreise Ihrer Familie ist ohne vorheriges Visum möglich.
  • Bei kurzfristigen Reisen zu Besuchs- oder touristischen Zwecken innerhalb der EU brauchen Sie in der Regel kein zusätzliches Visum.

Online beantragen

Wenn Sie zum ersten Mal eine Blaue Karte EU beantragen möchten, können Sie den Antrag online stellen:

 

Erstantrag für die Blaue Karte EU

Wenn Sie bereits im Besitz der Blauen Karte EU sind und Ihren Aufenthaltstitel verlängern möchten, können Sie diesen online verlängern:

 

Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels

Einreise und Visum

Für den Erhalt einer Blauen Karte EU müssen Sie in der Regel mit einem entsprechenden Visum einreisen. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Visum benötigen:

Visumverfahren zur Einreise

Wenn Sie ein Einreisevisum benötigen, kontaktieren Sie bitte die deutsche Auslandsvertretung, die deutsche Botschaft oder das deutsche Generalkonsulat in Ihrem Heimatland. Dort können Sie die Blaue Karte EU beantragen.

Notwendige Qualifikationen

Für eine Blaue Karte EU benötigen Sie eine der folgenden Qualifikationen:

  • Deutscher Hochschulabschluss 
  • vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss 
  • In Deutschland anerkannter Bildungsabschluss der Stufe 6 des ISCED 2011 oder des EQR wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in. Die Ausbildungsdauer muss mindestens drei Jahren betragen haben und die einem Hochschulabschluss entsprechen.
  • drei Jahre Berufserfahrung als IT-Fachkraft innerhalb der letzten sieben 

Weitere Voraussetzungen

Arbeitsplatz in Deutschland

Sie benötigen ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland oder einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsdauer. Ihr*e Arbeitgeber*in muss eine Betriebsstätte in Deutschland haben. 

Mindestgehalt

Wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten und in den letzten drei Jahren Ihren Abschluss gemacht haben, müssen Sie im Monat mindestens 3.646,65 Euro brutto verdienen. Das sind 43.759,80 Euro im Jahr. Gleiches gilt, wenn Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung als IT-Fachkraft, aber keine formale Qualifikation haben.

Mangelberufe sind Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Fachkräfte gibt. Dazu gehören beispielsweise Berufe in den Bereichen:

  • Naturwissenschaft
  • Mathematik
  • Architektur
  • Raumplanung
  • Stadt- und Verkehrsplanung
  • Design
  • Ingenieurwesen 
  • Medizin
  • Informations- und Kommunikationstechnologie.

Wenn Sie nicht in einem Mangelberuf arbeiten oder Ihre Ausbildung vor mehr als drei Jahren abgeschlossen haben, müssen Sie im Monat mindestens 4.025 Euro brutto verdienen. Das sind 48.300 Euro im Jahr.

Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen rechnen wir nicht an.

Berufsausübungserlaubnis

Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel in der Humanmedizin. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihre*n Arbeitgeber*in.

Benötigte Unterlagen

Nur beim Erstantrag

Wir benötigen Nachweise über eine der folgenden Qualifikationen:

  • Hochschulabschlusszeugnis
    Bei einem ausländischen Zeugnis müssen Sie eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung vorlegen und zur Anerkennung einen Anabinauszug oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen 
  • Abschlusszeugnis eines tertiären Bildungsprogramms und Anerkennung des Abschlusses. Die Anerkennung erfolgt über eine Zeugnisbewertung für die Blaue Karte EU der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder einen Anabinauszug 
  • bei IT-Fachkräften ohne formalen Bildungsabschluss: Nachweise über mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre im IT-Bereich sowie einen Lebenslauf
  • bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis  

Soweit es für Ihre Einreise erforderlich ist, benötigen wir Ihr Visum zur Einreise zur Ausübung der qualifizierten Beschäftigung. 

Bei jedem Antrag

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto
    Bringen Sie das Passfoto bitte zum Termin mit. Das Foto darf nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen aus der Foto-Mustertafel.
  • Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot 
  • Falls vorhanden, die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder das ausgefüllte Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" 
  • Wenn Sie zur Miete wohnen: Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung. Wenn Sie in Eigentum wohnen: Grundbuchauszug und Nachweise über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten.
  • Nachweis über einen vollständigen Krankversicherungsschutz, falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass wir weitere Unterlagen bei Ihnen anfragen.

Anzeige des Arbeitsplatzwechsels

In den ersten zwölf Monaten Ihrer Beschäftigung mit der Blauen Karte EU sind Sie verpflichtet, uns jeden Wechsel des*der Arbeitgeber*in mitzuteilen. Dies können Sie über das Kontaktformular erledigen. Laden Sie mit Ihrer Nachricht bitte einen Scan oder ein Foto der Kündigung Ihres alten Arbeitsverhältnisses und Ihren neuen Arbeitsvertrag hoch.

Sie benötigen keine Erlaubnis für einen Arbeitsplatzswechsel und können sofort mit der neuen Arbeit beginnen. Wir können den Arbeitsplatzwechsel allerdings für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieser Frist ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU mit der neuen Beschäftigung nicht erfüllt sind. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine schriftliche Erklärung über die Aussetzung des Arbeitsplatzwechsels.

Nach den ersten zwölf Monaten müssen Sie uns Arbeitsplatzwechsel nicht mehr mitteilen.

Weitere Informationen

Vorsprache

Ihren Antrag für die Blaue Karte EU können Sie uns online zuschicken. Wenn wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Können wir Ihnen die Blaue Karte EU ausstellen, erhalten Sie eine Termineinladung zur Vorsprache.

Erstantrag auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis

 

Gebühren

 Folgende Kosten fallen für die Blaue Karte EU an:

  • Ersterteilung: 100 Euro
  • Verlängerung: 93 Euro

Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt:

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahren: 37 Euro 

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
Telefax
0221 / 221-98710
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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