Sie wohnen in einer ruhigen Nebenstraße und möchten Ihren Kindern mehr Platz zum sicheren Spielen auf der Straße bieten?

Gemeinsam mit Ihren Nachbar*innen können Sie als Interessensgruppe bei uns die Umwidmung einer Straße oder eines Straßenabschnitts zu einer temporären Spielstraße beantragen. Wir empfehlen Ihnen zunächst eine Befragung der Anwohnenden durchzuführen. Hierbei können Sie herausfinden, ob die Anwohnenden Ihr Anliegen unterstützen. 

Anschließend setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie unten unter dem Aufklapper "Vorsprache". Im Rahmen eines Vorgespräches erhalten Sie die Möglichkeit, uns Ihr Vorhaben zu erläutern und das Ergebnis der Befragung vorzustellen. Wir erläutern Ihnen das weitere Prozedere.

Um die verkehrsrechtliche Genehmigung zu beantragen, benötigen wir folgende Dokumente:

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte beschreiben Sie möglichst genau die Örtlichkeit und die Rahmenbedingungen vor Ort. Das Antragsformular finden Sie unter "Downloads und Infos". Sie können das Formular ausfüllen, ausdrucken und postalisch sowie per E-Mail an uns senden.

  • Sperrkonzept

    Das Sperrkonzept muss durch eine Fachfirma erstellt sein und einen Verkehrszeichenplan mit allen notwendigen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen enthalten. Es muss dargelegt sein, wer die Verkehrszeichen zum festgelegten Zeitpunkt aufstellt und abbaut. Ein gesicherter Standort für die Verkehrszeichen außerhalb der Sperrzeiten muss vorhanden sein, damit keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden entsteht.

  • Vorlage der möglicherweise erforderlichen Umleitungsmaßnahmen

    einschließlich des hierfür erforderlichen Verkehrszeichenplans.

  • Absichtserklärung

    Mit der Erklärung bescheinigen Sie, dass Sie alle mit der Einrichtung der temporären Spielstraße verbundenen Kosten tragen und die Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen an eine Fachfirma übergeben.

  • Haftpflichtversicherung

    Die antragsstellende Person muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Welche Straßen eignen sich als temporäre Spielstraße?

Als temporäre Spielstraße geeignet sind Nebenstraßen in Wohngegenden mit geringer verkehrlicher Bedeutung. Die Einrichtung kommt nur dann in Betracht, wenn im ausgeschilderten Bereich zum festgelegten Zeitraum weder Lieferverkehr noch Zufahrten zu möglichen privaten Stellplätzen oder Garagen zu erwarten sind sowie die Straßen nicht auf dem ÖPNV-Streckennetz liegen.

Temporäre Spielstraßen sind nicht geeignet zur Durchführung von Veranstaltungen.

Welche Pflichten kommen auf die Interessensgruppe zu?

Notwendig für die Umsetzung ist die Bereitschaft der Interessensgruppe:

  • die Nachbarschaft rechtzeitig einzubinden
  • zu den gewünschten Zeiten eine Aufsichtsfunktion zu übernehmen
  • die Entsorgung von eventuell angefallenem Müll sicherzustellen
  • die entstehenden Kosten zu tragen

Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen verkehrssichernden Maßnahmen wie zum Beispiel die Erstellung eines Verkehrszeichenplans sowie der Auf- und Abbau von Beschilderungen und Absperreinrichtungen müssen Sie durch eine Fachfirma sicherstellen. Die Fachfirma muss von Ihnen beauftragt werden. Auf Anfrage können wir Ihnen eine Liste von in Köln ansässigen Firmen zur Verfügung stellen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Beantragung der Einrichtung einer temporären Spielstraße ist gebührenfrei.

Die Fachfirma stellt Ihnen für folgende Einzelleistungen Kosten in Rechnung:

  • Sicherungsmaßnahme
  • Umleitungsmaßnahme
  • Vorhaltungskosten Beschilderung
  • Gegebenenfalls regelmäßiger Auf- und Abbau der Absperrung
  • Kontrolle der Beschilderung 
  • Ersatz bei Diebstahl und Vandalismus
  • Sperrkonzept

Die Kosten können stark variieren, je nach Umfang der Maßnahme. Auf Grundlage unserer Erfahrungswerte können sie sich im folgenden Rahmen bewegen. Dabei handelt es sich um grobe Schätzungen:

  • Kleine Sicherungsmaßnahme beziehungsweise kleine Umleitungsmaßnahme: rund 1.400 Euro
  • Große Sicherungsmaßnahme beziehungsweise große Umleitungsmaßnahme: rund 5.500 Euro
  • Vorhaltung kleine Sicherungs-/Umleitungsmaßnahme: rund 10 Euro pro Tag
  • Vorhaltung große Sicherungs-/Umleitungsmaßnahme: rund 100 Euro pro Tag

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Amt für Verkehrsmanagement
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27172
Telefax
0221 / 221-27091
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linie 150 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos