Ob Ruhestörungen, falsch, behindernd oder gefährdend parkende Fahrzeuge auf öffentlichem Straßenland ("zugeparkte Garage") oder unzulässige Nutzungen im öffentlichen Raum und in Grünanlagen, wir nehmen Ihr Anliegen bei Bedarf telefonisch entgegen, sodass unsere Außendienstkräfte vor Ort zeitnah nach dem Rechten sehen können.
Im akuten Fall empfehlen wir, Ihr Anliegen über die Einsatzleitzentrale telefonisch zu melden. Diese ist erreichbar unter der Telefonnummer 0221 / 221-32000.
Bitte beachten Sie:
Bitte rufen Sie im Notfall 110 und/oder die Feuerwehr 112 an. Bei Straftaten oder außerhalb der Erreichbarkeit unserer Einsatzleitzentrale kontaktieren Sie bitte die Polizei Köln unter 0221 / 229-0.
Erreichbarkeit der 0221 / 221-32000
In diesen Fällen ist das Ordnungsamt für Sie da:
Störendes Verhalten
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Störungen der Öffentlichen Ordnung feststellen wie wilden Müll, lagernde Personen oder Straßenmusik am falschen Ort oder zu lange.
Lärmbeschwerden und Ruhestörungen
Baulärm, laute Partys oder eine Störung der Nachtruhe
Verdacht auf Kampfmittelfund
Auch wenn Sie bei einem Bauvorhaben auf einen verdächtigen Gegenstand gestoßen, sind wir für Sie da.
Bis heute werden auch in Köln Munition, Granaten- oder Bombenblindgänger aus den beiden Weltkriegen entdeckt. Diese Funde können große Schäden anrichten, da die Sicherheitsvorrichtung der Zündmechanismen oft verwittert, die Sprengstofffüllungen dagegen meist intakt und funktionsfähig sind.
Sollten Sie einen solchen Fund melden wollen, aber Sie können uns nicht erreichen, rufen Sie umgehend die Leitstelle der Polizei Köln unter der Telefonnummer 0221 / 229-0 an, denn es geht um Gefahrenabwehr für die Bevölkerung.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr auffindbar
Wenn Ihr Fahrzeug nicht am Abstellort zu finden ist, könnte es abgeschleppt oder gestohlen sein.
Unter der Rufnummer 0221 / 221-32000 können Sie sich über den Verbleib Ihres Fahrzeugs und das weitere Vorgehen informieren.
Wurde Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt, können Ihnen folgende Kosten entstehen.
Die Kosten für einen Abschleppvorgang berechnen wir
- je nach Fahrzeugart (etwa PKW, LKW, Bus, Motorrad), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, über die das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht (Abschleppkosten)
- je nach Aufwand des Einsatzes: Personal, Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (Verwaltungsgebühren)
Zahlen Sie direkt vor Ort, reduziert sich die von Ihnen zu zahlende Verwaltungsgebühr.
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, Sie müssen aber für die Leerfahrt des Abschleppwagens aufkommen.
Falschparken stellt in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art erhalten Sie eine Verwarnung oder Anzeige mit einem entsprechenden Verwarngeld oder eine Geldbuße. Die Höhe hängt von der Art des Parkverstoßes ab.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Verwaltungskosten und Gebühren ist § 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW) in Verbindung mit den §§ 7a und 11 der Kostenordnung für Nordrhein-Westfalen.
Gefährdungen oder Behinderungen durch abgestellte Fahrzeuge
Eine Behinderung oder Gefährdung kann entstehen durch zugeparkte
- Behindertenparkplatz
- Feuerwehr- oder Rettungswege
- Sammel- oder Mehrfachgaragen, die dadurch blockiert werden
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen telefonisch an uns unter der Telefonnummer 0221 / 221-32000.
Unser Außendienst entscheidet vor Ort ob eine Sicherstellung des Fahrzeuges notwendig ist.
Wenn das betreffende Fahrzeug nicht abgeschleppt werden muss können Sie es dennoch als Falschparker*in per Fremdanzeige an die der Bußgeldstelle melden:
Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes und Verkehrsdienstes
Der Kommunale Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst der Stadt Köln sind die beiden Außendienste des Ordnungsamtes. Sieben Tage die Woche in der Stadt für Sie im Einsatz.
Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt
- ordnungsbehördliche Kontrollen
- Ermittlungen und Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz
- Überwachung gewerbe- und gaststättenrechtlicher Vorschriften
- Lärm- und Ruhestörungen
- Einhaltung der Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes
- Ermittlung bei Schrottfahrzeugen und -fahrrädern sowie Verunreinigungen und illegaler Inanspruchnahme des Straßenlandes, Zwangsstilllegungen von Kraftfahrzeugen
- Überwachung der Kölner Stadtordnung und Vorschriften ds Landeshundegesetzes
Der Verkehrsdienst kümmert sich um
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung)
- Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungen und Anzeigen bei Missachtung von Halt- und Parkvorschriften oder sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Verstößen im öffentlichem Straßenland
- Sicherstellung und Beseitigung von Kraftfahrzeugen bei sicherheitsrelevanten Verstößen, wie Abschleppen von Fahrzeugen wegen verkehrsbehindernden oder gefährdenden Parkens
- Verwarnungen und Anzeigen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und beim Fahren über rote Ampeln