Wir bieten Ihnen als Eigentümer*in eines Grundstückes die Möglichkeit an, abgeschlossene, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück einzusehen.
Es handelt sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Aktenordner dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen können Termine, die für unterschiedliche Tage vereinbart wurden, nicht zusammengelegt werden.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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aktueller Grundbuchauszug – nicht älter als 6 Monate
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Köln, Abteilung II Grundbuchsachen und Schiffsregistersachen, Reichensperger Platz, 50670 Köln. Den Link zur Internetseite Amtsgericht, Abteilung II finden Sie unterhalb "So geht es nach der Terminreservierung weiter".
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Alternativen zum Grundbuchauszug:
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Bestandsblatt
Das Bestandsblatt erhalten Sie ebenfalls beim Amtsgericht Köln. Es wird dort bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt und ist kostenlos.
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oder aktueller Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr
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Haben Sie das Objekt erst kürzlich erworben?
Dann legen Sie bei Ihrer Vorsprache den Kaufvertrag vor. Eine Eintragungsbekanntmachung ist nicht ausreichend, hier sind nicht alle Einträge des Grundbuchs enthalten.
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Sie sind bevollmächtigt?
Neben den oben aufgeführten Unterlagen bringen Sie bitte die von dem*r Eigentümer*in ausgestellte schriftliche Vollmacht mit.
Wer erhält Einsichtnahme?
Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse:
- Eigentümer*innen
- von Eigentümer*innen schriftlich Bevollmächtigte*r
Ich bin kein*e Eigentümer*in oder Bevollmächtigte*r
In diesem Fall erhalten Sie Auskunft nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Hierzu müssen Sie sich schriftlich an das Bauaufsichtsamt wenden.
Gleiches gilt, wenn Sie als Nachbareigentümer*in Akteneinsicht zu laufenden Verfahren nehmen wollen.
Gebühren und Dauer der Einsichtnahme
Für die Bereitstellung der Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt erheben wir eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Anzahl der Aktenordner | anfallende Gebühren | Dauer der Einsichtnahme |
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1 | 36 Euro | 1 Stunde |
2 bis 5 | 45 Euro | 1 Stunde |
6 bis 10 | 53 Euro | 1 Stunde |
11 bis 30 | 74 Euro | 2 Stunden |
31 oder mehr | 97 Euro | 2 Stunden |
Beglaubigung | 1 Euro | pro Seite |
Für Kopien fallen nach der Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls Gebühren an.
Format Kopie | Gebühr |
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pro DIN A4 Seite | 1 Euro |
pro DIN A3 Seite | 1 Euro |
pro DIN A2 Seite | 5 Euro |
pro DIN A1 Seite | 6 Euro |
pro DIN A0 Seite | 7 Euro |
Die Gebühren müssen Sie am Tag der Einsichtnahme bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Eine spätere Zahlung gegen Rechnung (Gebührenbescheid) ist leider nicht möglich.
Terminvereinbarung online
Zur Einsichtnahme können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen können Termine, die für unterschiedliche Tage vereinbart wurden, nicht zusammengelegt werden.
So geht es nach der Terminreservierung weiter
Nach dem Eingang Ihrer Terminreservierung erhalten Sie eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse. Im Anschluss prüfen wir, ob im Zentralen Aktendepot Bauakten zu Ihrem Objekt vorhanden sind. Zudem ermitteln wir die Anzahl der Akten.
Sofern eine große Menge an Akten zur Einsicht für Sie vorhanden ist, kann es zu Terminverschiebungen kommen. Darüber informieren wir Sie per E-Mail. Falls keine Akten zu dem angefragten Objekt vorhanden sind, informieren wir Sie ebenfalls umgehend und stornieren den Termin. Bitte beachten Sie, dass eine Zusendung von Akten nicht möglich ist.
Am Tag der Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot bitten wir Sie, die erforderlichen Nachweise mitzubringen, die unter "Benötigte Dokumente" aufgeführt sind. Den notwendigen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Köln, Abteilung II.
Hinweise zur Bereitstellung
Für Ihre Einsichtnahme werden Ihnen alle vorhandenen Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt bereitgestellt.
Der Gesetzgeber sieht nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vor, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte gegeben werden kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir über den Inhalt der Aktenordner im Vorfeld oder bei Ihrer Einsichtnahme keine Auskunft geben dürfen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrales Aktendepot
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln (Eingang über die Rolshover Straße) -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrales Aktendepot
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)