Wir bieten Ihnen als Eigentümer*in eines Grundstückes die Möglichkeit an, abgeschlossene, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück einzusehen.

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Aktenordner dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse.

Wer erhält Einsichtnahme?

  • Eigentümer*in
  • von dem*der Eigentümer*in schriftlich Bevollmächtigte*r

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • aktueller Grundbuchauszug  – nicht älter als 6 Monate

    Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Köln, Abteilung II Grundbuchsachen und Schiffsregistersachen, Reichensperger Platz, 50670 Köln

  • Alternativen zum Grundbuchauszug:

  • Bestandsblatt

    Das Bestandsblatt erhalten Sie ebenfalls beim Amtsgericht Köln. Es wird dort bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt und ist kostenlos.

  • oder aktueller Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr

  • Haben Sie das Objekt erst kürzlich erworben?

    Dann legen Sie bei Ihrer Vorsprache den Kaufvertrag vor. Eine Eintragungsbekanntmachung ist nicht ausreichend, hier sind nicht alle Einträge des Grundbuchs enthalten.

  • Sie sind bevollmächtigt?

    Neben den oben aufgeführten Unterlagen bringen Sie bitte die von dem*r Eigentümer*in ausgestellte schriftliche Vollmacht mit.

Amtsgericht Köln, Grundbuchsachen

Ich bin kein*e Eigentümer*in oder Bevollmächtigte*r

In diesem Fall erhalten Sie Auskunft nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Hierzu müssen Sie sich schriftlich an das Bauaufsichtsamt wenden.

Gleiches gilt, wenn Sie als Nachbareigentümer*in Akteneinsicht zu laufenden Verfahren nehmen wollen.

Nutzen Sie bitte hierzu das Kontaktformular. Kontakt Bauaufsichtsamt

Gebühren und Dauer der Einsichtnahme

Für die Bereitstellung der Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt erheben wir eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung. Diese Gebühr richtet sich nach der Anzahl der für Sie bereitgestellten Aktenordner, zum Beispiel Ordner breit/schmal, Ösenhefter oder ähnliche, und den gewünschten Kopien. Anhand der Anzahl der für Sie bereitgestellten Aktenordner orientiert sich die Dauer Ihrer Einsichtnahme vor Ort.

Anzahl der Aktenordneranfallende GebührenDauer der Einsichtnahme
132 Euro1 Stunde
2 bis 540 Euro1 Stunde
6 bis 1047 Euro1 Stunde
11 bis 3066 Euro2 Stunden
31 oder mehr86 Euro2 Stunden

Für Kopien fallen nach der Verwaltungsgebührensatzung ebenfalls Gebühren an.

Format KopieGebühr
pro DIN A4 Seite 1 Euro
pro DIN A3 Seite 1 Euro
pro DIN A2 Seite 5 Euro
pro DIN A1 Seite 6 Euro
pro DIN A0 Seite 7 Euro

Die Gebühren müssen Sie am Tag der Einsichtnahme bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Eine spätere Zahlung gegen Rechnung (Gebührenbescheid) ist leider nicht möglich.

Wie ist die Vorgehensweise?

Wir benötigen von Ihnen eine Vorbestellung mit Angabe des Objektes. Die Vorbestellung der Aktenordner ist mit unserem Online-Formular, per E-Mail, Telefon, Telefax oder Post möglich:

Online-Formular

Hier geht es zum Online-Formular

E-Mail

Bitte versenden Sie mit Ihrer E-Mail keine Dateianlagen, zum Beispiel eine Vollmacht als PDF-Dokument oder fügen Sie Ihrem Schreiben keine sonstigen Unterlagen bei. Bringen Sie diese Unterlagen bitte erst zur Einsichtnahme mit.

E-Mail: bauaktenarchiv.zentraledienste@stadt-koeln.de

Telefon

115 oder 0221 / 221-0 

Telefax

0221 / 221-27291

Per Post

Stadt Köln
Zentrales Aktendepot
Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree)
51103 Köln

So geht es nach Ihrer Vorbestellung weiter

Sie erhalten kurzfristig eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags. Sofern sich die von Ihnen beantragten Aktenordner im Zentralen Aktendepot befinden, werden wir Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen telefonisch zur Terminvereinbarung kontaktieren. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist keine Rückmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 115 oder 0221 / 221-0.

Wir sind bemüht, die Termine für die Einsichtnahme zeitnah zu vergeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der hohen Nachfrage zu Wartezeiten zwischen Terminvereinbarung und Einsichtnahme kommen kann.  

Sollten keine Aktenordner zu dem angefragten Objekt vorhanden sein, erhalten Sie ebenfalls eine entsprechende Mitteilung.

Eine Zusendung von Aktenordner ist nicht möglich.

Am Tag der Einsichtnahme im Zentralen Aktendepot bringen Sie bitte die notwendigen Nachweise mit, die unter "Benötigt werden" aufgeführt sind.

Hinweise zur Bereitstellung

Für Ihre Einsichtnahme werden Ihnen alle vorhandenen Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt bereitgestellt.

Der Gesetzgeber sieht nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vor, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte gegeben werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir über den Inhalt der Aktenordner im Vorfeld oder bei Ihrer Einsichtnahme keine Auskunft geben dürfen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Zentrales Aktendepot
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln (Eingang über die Rolshover Straße)
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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