Beschreibung
Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten führen als Helferin oder Helfer der Ärztin oder des Arztes am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten durch und stellen deren Transportfähigkeit her. Sie beobachten die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes zum Krankenhaus und erhalten sie aufrecht. Sie befördern unter sachgerechter Betreuung kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind.
Benötigte Unterlagen
Damit das Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" erteilen kann, werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- Eine ärztliche Bescheinigung einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes, dass Sie für die Ausübung des Berufes als "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" gesundheitlich geeignet sind.
Bitte verwenden Sie den Antragsvordruck für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung und die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent". - Ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O". Dieses können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen: 530/2 z.H. Frau Krempler an.
Alternativ können Sie das polizeiliche Führungszeugnis auch direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen, wenn Sie über einen elektronischen Personalausweises beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät verfügen.
Bei Ableistung praktischer Tätigkeit als Rettungsassistentin/Rettungsassistent im Praktikum müssen Sie darüber hinaus folgende zusätzliche Unterlagen vorlegen:
- Die Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit entsprechend der Anlage 4 zu § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV). Die Bescheinigung muss mit einem Stempel der Einrichtung und der Unterschrift der Lehrrettungsassistentin/des Lehrrettungsassistenten versehen sein.
- Eine Bescheinigung Ihrer Lehrrettungswache über die Anzahl Ihrer gefahrenen Stunden, aufgeteilt nach den Rettungsmitteln und der Anzahl der Notfalleinsätze.
- Wenn Sie die praktische Tätigkeit nicht in Köln abgeleistet haben, eine Kopie der Ermächtigung der Einrichtung als Lehrrettungswache. Diese Kopie erhalten Sie von Ihrer Lehrrettungsassistentin/Ihrem Lehrrettungsassistenten.
- Einen Nachweis, welche Ärztin/welcher Arzt das Abschlussgespräch mit Ihnen geführt hat. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ärztin/der Arzt auf der vorgenannten Bescheinigung mit unterschreibt.
Das Abschlussgespräch muss nach § 2 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) von einem von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Ermächtigung bei. Diese erhalten Sie von Ihrer Lehrrettungswache oder von der ermächtigten Ärztin/dem ermächtigten Arzt. - Bitte beachten Sie, dass die praktische Tätigkeit mindestens 1.600 Stunden umfasst und in Vollzeit zwölf Monate dauert. Erst nach Ableistung der vollständigen praktischen Tätigkeit, das bedeutet die Ableistung von mindestens 1.600 Stunden und zwölf Monaten, erfüllen Sie die Voraussetzung zur Ausstellung der Berufserlaubnis.
Bei Anrechnung Ihrer als Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter geleisteten Praxisstunden auf die praktische Ausbildung zum Rettungsassistentin/Rettungsassistenten (nach § 8 Absatz 2, Satz 2 RettAssG) müssen Sie darüber hinaus folgende zusätzliche Unterlagen vorlegen:
- Einen schriftlichen Antrag auf Anrechnung (Download Formular)
- Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Rettungssanitäterzeugnisses
- Eine Bescheinigung der Einrichtung über Ihre als Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter geleisteten Praxisstunden (Download Formular)
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch eine Vorsprache wünschen und können diese aber nicht selbst wahrnehmen, so können Sie auch jemanden bevollmächtigen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich einen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" beträgt 60 Euro nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (Tarifstelle 10.3.1.).
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Kontakt und Erreichbarkeit
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Weitere Informationen finden Sie hier
Online-Anwendungen
Downloads und Infos
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufserlaubnis Rettungsassistentin und Rettungsassistent
- Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Tätigkeit nach Anlage4 zu §2 Absatz 2 Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)
- Antrag auf Verkürzung der praktischen Ausbildung als Rettungsassistentin und Rettungsassistent
- Bescheinigung über eine Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter zur Verkürzung der praktischen Tätigkeit als Rettungssanitäterin beziehungsweise Rettungssanitäter
- Ärztliches Attest zur Vorlage beim Gesundheitsamt der Stadt Köln zum Erhalt der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)
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