Beschreibung

Nach § 26 Viehverkehrsverordnung ist jede Halterin, jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln und Bienen verpflichtet, die Tierhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzumelden.

Die Anmeldung ist erforderlich unabhängig davon, ob die Tierhaltung privat oder gewerblich erfolgt.  

Die Veterinärbehörde benötigt Ihre Angaben um im Bedarfsfall effektiv eine Tierseuche bekämpfen zu können.

Benötigt werden

  • Pferdehaltung / Einhufer

    Bitte verwenden Sie das eingestellte Online-Formular: Anmeldung der Equidenhaltung

  • Für die Anmeldung aller übrigen Tiere benötigen wir formlos folgende schriftlichen Angaben:

  • Name und Anschrift der Halterin, des Halters

  • Tierart und Anzahl

  • Nutzungsart, Betriebsart

  • Standort der Tiere

Online-Formular zur Anmeldung von Equidenhaltung

Bitte senden Sie Ihre Angaben auch an die folgende Adresse:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Tierseuchenkasse NRW
Nevinghoff 6
48147 Münster

E-Mail an die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Anmeldungen beim Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind kostenfrei. Jedoch ist in Abhängigkeit von Tierart und Anzahl eine Jahresgebühr an die Tierseuchenkasse zu entrichten.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 26 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr, Viehverkehrsverordnung

Viehverkehrsverordnung, Gesetze im Internet - Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)

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