Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Betracht kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schüler*in nicht decken kann.

Benötigte Dokumente

  • Medizinische und therapeutische Unterlagen eines*einer Fachärzt*in

    Informationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf der Seite.

  • Kopie der Schulzuweisung

    bei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf

Was steht in den medizinischen und therapeutischen Unterlagen und wo erhalte ich diese?

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, warum der seelische Gesundheitszustand Ihres Kindes von dem für das Lebensalter typischen Zustandes eines Kindes abweicht.

Diese müssen ausgestellt sein von:

  • einem*einer Ärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • einem*einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in oder
  • einem*einer Ärzt*in beziehungsweise eines*einer psychologischen Psychotherapeut*in, der*die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt

Falls Ihnen keine Unterlagen vorliegen oder diese nicht ausreichen, holen wir die Stellungnahmen ein.

Zusammenarbeit mit der Schule und der Schulaufsicht

Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule und der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.

Die Entscheidung über die Hilfe obliegt jedoch uns, so dass verbindliche Hilfearrangements nicht ohne unsere Entscheidung getroffen werden sollten.

Vorsprache

Eine persönliche Beratung vor Antragstellung ist erforderlich. Dabei klären wir umfassend, auch über den schulischen Bereich hinaus, welche Unterstützung für Ihre Familie in Frage kommt.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Beratungstermin in dem für Sie zuständigen Bezirksjugendamt, Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.