Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.
Umfassende Darstellung der Arbeiten einschließlich Fotos
Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Zusammenstellung der Originalrechnungen
Nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma oder Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag
Gegebenenfalls erhaltener öffentlicher Zuschuss
Mit Angabe des Auszahlungsdatums und der Höhe des Zuschusses
Schriftliche Vollmacht
Im Falle einer Vertretung
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung entstehen bei einer Bescheinigungssumme bis zu 5000 Euro keine Gebühren. Bei einer höheren Bescheinigungssumme ist eine Steuerbescheinigung gebührenpflichtig.
Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr Eine Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen erforderlich!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)