Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.
Aktuelles
Am 1. August 2024 hat das neue Kindergarten- beziehungsweise Schuljahr begonnen. Wurden oder werden Ihre Kinder zum 1. August 2024 oder 1. September neu in einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder einer Offenen Ganztagsschule aufgenommen, haben wir die Festsetzungsbescheide bereits versandt.
Voraussetzung dafür ist jeweils, dass der*die Träger*in des Betreuungsangebots die Anmeldung Ihres Kindes rechtzeitig an uns übermittelt. Ferner benötigen wir von Ihnen eine Einkommenserklärung. Erreicht uns die Anmeldung später, können wir den Festsetzungsbescheid erst später versenden.
Der Bescheid gilt, bis sich eine Änderung ergibt. Dies kann sich durch eine Einkommensänderung, durch eine Änderung der Betreuungsart (Stundenumfang oder Altersstufe) oder bei einem Einrichtungswechsel ergeben. Dann erhalten Sie als Eltern einen neuen Bescheid.
Ab wann werden meine Kinder beitragsfrei betreut?
Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.
Kinder, die am 1. August 2024 schulpflichtig wurden, sind seit 1. August 2022 beitragsfrei. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2023 beitragsfrei. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Festsetzungsbescheide für die beitragsfreie Zeit ab 1. August 2024 wurden am 29. Januar 2024 verschickt. Sollten ab 1. August 2024 auch Geschwisterkinder betreut werden, erhalten Sie für diese einen separaten Bescheid.
Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig seit 1. August 2020
Kinder unter 2 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,51 | 0,14 | 0,16 |
bis 36.813 | 1,11 | 0,30 | 0,35 |
bis 49.084 | 1,76 | 0,48 | 0,55 |
bis 61.355 | 2,48 | 0,70 | 0,77 |
bis 78.000 | 3,06 | 0,85 | 0,95 |
bis 100.000 | 3,98 | 1,11 | 1,22 |
über 100.000 | 4,77 | 1,33 | 1,47 |
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,51 | 0,14 | 0,16 |
bis 36.813 | 1,11 | 0,30 | 0,35 |
bis 49.084 | 1,68 | 0,46 | 0,52 |
bis 61.355 | 2,25 | 0,64 | 0,70 |
bis 78.000 | 2,55 | 0,71 | 0,79 |
bis 100.000 | 3,06 | 0,85 | 0,94 |
über 100.000 | 3,67 | 1,02 | 1,13 |
Kinder über 3 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,16 | 0,05 | 0,05 |
bis 36.813 | 0,29 | 0,08 | 0,16 |
bis 49.084 | 0,65 | 0,19 | 1,04 |
bis 61.355 | 1,04 | 0,29 | 1,58 |
bis 78.000 | 1,37 | 0,38 | 2,11 |
bis 100.000 | 1,64 | 0,46 | 2,53 |
über 100.000 | 1,97 | 0,55 | 3,04 |
Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Berechnungsbeispiel
Kind unter 3 Jahren, Betreuungszeit 30 Wochenstunden
Jahreseinkommen bis 36.813 Euro
Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Betreuung | Stundensatz | Betreuungsdauer | Summe |
---|---|---|---|
1. bis 25. Stunde | 1,11 Euro | 25 Stunden | 27,75 Euro |
26. bis 30. Stunde | 0,30 Euro | 5 Stunden | 1,50 Euro |
Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.
Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.
Beitrag pro Woche | Muliplikator | Beitrag pro Monat |
---|---|---|
29,25 Euro | 4,333 | 126,74 Euro |
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.
Kontaktformular mit der Möglichkeit, Unterlagen hochzuladenRechtliche Voraussetzungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
Satzung im Kölner StadtrechtKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-6569152
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.
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Downloads und Infos
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