Die Höhe Ihres Elternbeitrages für die Kindertagespflege orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsdauer.
Damit wir die Höhe für den Elternbeitrag festlegen können, reichen Sie uns bitte Ihre Einkommenserklärung mit den notwendigen Nachweisen ein. Die Erklärung steht Ihnen unter "Downloads und Infos" zum Herunterladen zur Verfügung.
Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.
Wird Ihr Kind am 1. August 2025 schulpflichtig, ist es seit 1. August 2023 beitragsfrei. Wird Ihr Kind am 1. August 2026 schulpflichtig, ist es seit 1. August 2024 beitragsfrei. Wird Ihr Kind am 1. August 2027 schulpflichtig, wird es ab 1. August 2025 beitragsfrei betreut. Sie werden rechtzeitig vor dem 1. August 2025 einen Bescheid zur Beitragsfreiheit von uns erhalten. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.
In Ihrem Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Das Essensgeld müssen Sie an den*die Träger*in der Einrichtung zahlen. Bitte prüfen Sie, ob gegebenfalls Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets für Sie in Frage kommen.
Neue Elternbeitragssatzung
Am 1. August 2025 tritt die neue Elternbeitragssatzung in Kraft. Die neuen Beitragssätze können Sie den Tabellen auf dieser Seite entnehmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Als Familie mit einem Jahreseinkommen bis 24.542 Euro Einkommen zahlen Sie ab 1. August 2025 keinen Elternbeitrag mehr.
Wenn Ihr Einkommen über 100.000 Euro liegt, gibt es neue Beitragsstufen. Die höchste Einkommensstufe beginnt jetzt bei 160.000 Euro.
Den Bescheid für das Kindergartenjahr 2025/2026 erhalten Sie ab Mitte Juli 2025. Wenn Sie Ihr Kind zum 1. August 2025 neu anmelden, reichen Sie uns bitte rechtzeitig die Anmeldung und Ihre Einkommenserklärung ein, damit Sie pünktlich Ihren Bescheid erhalten.
Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig ab 1. August 2025
Kinder unter 2 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
1,11
0,30
0,35
bis 49.084
1,76
0,48
0,55
bis 61.355
2,48
0,70
0,77
bis 78.000
3,06
0,85
0,95
bis 100.000
3,98
1,11
1,22
bis 120.000
4,77
1,33
1,47
bis 140.000
5,49
1,53
1,69
bis 160.000
5,73
1,59
1,77
über 160.000
6,21
1,72
1,92
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
1,11
0,30
0,35
bis 49.084
1,68
0,46
0,52
bis 61.355
2,25
0,64
0,70
bis 78.000
2,55
0,71
0,79
bis 100.000
3,06
0,85
0,94
bis 120.000
3,67
1,02
1,13
bis 140.000
4,22
1,18
1,30
bis 160.000
4,41
1,22
1,36
über 160.000
4,77
1,34
1,47
Kinder über 3 Jahren
Einkommen pro Jahr
Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde
Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde
Stundensatz ab der 36. Stunde
bis 24.542
0,00
0,00
0,00
bis 36.813
0,29
0,08
0,16
bis 49.084
0,65
0,19
1,04
bis 61.355
1,04
0,29
1,58
bis 78.000
1,37
0,38
2,11
bis 100.000
1,64
0,46
2,53
bis 120.000
1,97
0,55
3,04
bis 140.000
2,27
0,63
3,49
bis 160.000
2,37
0,65
3,65
über 160.000
2,57
0,70
3,95
Alle Beträge in der Tabelle sind in Euro angegeben. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist Ihr Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Kind unter 3 Jahren, Betreuungszeit 30 Wochenstunden Jahreseinkommen bis 36.813 Euro
Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Betreuung
Stundensatz
Betreuungsdauer
Summe
1. bis 25. Stunde
1,11 Euro
25 Stunden
27,75 Euro
26. bis 30. Stunde
0,30 Euro
5 Stunden
1,50 Euro
Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.
Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.
Beitrag pro Woche
Muliplikator
Beitrag pro Monat
29,25 Euro
4,333
126,74 Euro
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.