Wenn Sie umziehen und eine Wohnung anmieten, dann verlangt Ihr*e Vermieter*in meist eine Kaution oder Sicherheitsleistung von Ihnen.

Haben Sie Schwierigkeiten, diese zu zahlen, können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme stellen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie weiter unten. Die Hilfe kann nur als zinsloses Darlehen gewährt werden. Bei Bewilligung Ihres Antrags wird die Kaution oder Sicherheitsleistung an Ihre*n Vermieter*in gezahlt und in monatlichen Raten von Ihnen zurückverlangt. Manche Vermieter*innen, vor allem Wohnungsgesellschaften, akzeptieren auch stattdessen ein Schreiben von uns als Übernahmegarantie (Bürgschaft). Dann müssen Sie nur etwas zurückzahlen, wenn der*die Vermieter*in bei Auszug aus der Wohnung noch offene Forderungen an Sie hat und diese bei uns anfordert.

Benötigte Dokumente

  • Siehe Infoblatt zum Antrag

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Mietangebot für eine konkrete Wohnung haben.
  • Die Miete und Größe der neuen Wohnung darf bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen, diese richten sich nach der Personenzahl.
  • Erhalten Sie Grundsicherung vom Sozialamt, dann brauchen Sie von dort die Zustimmung zum Umzug.
    Haben Sie eigenes, geringes Einkommen, müssen Sie die sozialhilferechtliche Notwendigkeit des Umzuges, also den Umzugsgrund, selbst erklären und nachweisen.
    Ist die bisherige Wohnung zum Beispiel zu groß, zu klein oder zu teuer, lassen Sie uns Ihren derzeitigen Mietvertrag zukommen.
    Empfiehlt Ihr*Ihre Ärzt*in eine andere Wohnung, schicken Sie uns ein entsprechendes Attest.
    Besitzen Sie keine eigene Wohnung, sondern wohnen vorübergehend bei einer anderen Person? Lassen Sie sich dies in einem Schreiben dieser Person bestätigen usw.
    Erhalten Sie Geld vom Jobcenter, stellt dieses die Bescheinigung oftmals zusammen mit der Mietanerkenntnis für die neue Wohnung aus.
  • Es muss sicher sein, dass Sie die zukünftige Miete bezahlen können.

Zuständigkeit

Ist die neue Wohnung in Köln, wenden Sie sich bitte an uns.

Liegt die neue Wohnung außerhalb von Köln, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadt oder Gemeinde.

Vorsprache

Zu unseren Öffnungszeiten können Sie sich an unserem Infopoint auf der 2. Etage beraten lassen und Ihren Antrag abgeben. Ebenso können Sie ihn uns per Post, Fax, E-Mail oder als Einwurf in den Hausbriefkasten zukommen lassen.

Sicheres Formular: E-Mail mit Anlagen für Übernahme von Kautionen, Sicherheitsleistungen, Genossenschaftsanteilen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 551 Absatz 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 9 Absatz 5 Wohnungsbindungsgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kaution und Genossenschaftsanteile - Servicebüro für Anmiethilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-25554
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
2. Etage, Infopoint

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos