Beschreibung
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen können Sie gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung erhalten. Die Zahlungserleichterung kann bewilligt werden in Form
- einer Ratenzahlung
- einer Stundung – Zahlung der Gesamtsumme zu einem bestimmten Termin nach Fälligkeit oder
- als Verrentung – Zahlung in maximal zehn Jahresraten
Benötigt werden
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Antrag
Bitte verwenden Sie das Formular "Liquiditätsbogen", das Ihnen unter Downloads und Infos zur Verfügung steht. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor der Fälligkeit, um gegebenenfalls anfallende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
-
Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
Um prüfen zu können, ob im Einzelfall eine unbillige Härte vorliegt, die die Gewährung einer Zahlungserleichterung rechtfertigt, müssen Sie die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und die Angaben über regelmäßige Einnahmen und Ausgaben belegen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.
Je nach Sachlage können neben dem Erschließungsbeitrag folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Sollten die Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung nicht vorliegen, müssen Sie Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren entrichten, soweit der zu zahlende Betrag nicht bis zum Fälligkeitszeitpunkt bei uns eingegangen ist.
- Im Falle einer gewährten Stundung oder Ratenzahlung werden Zinsen geltend gemacht.
Rechtliche Voraussetzungen
Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Abgabenordnung
Baugesetzbuch Kommunalabgabengesetz NRW AbgabenordnungWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- 0221 / 221-23639
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
- Öffnungszeiten
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Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Dienstleistungen des Amtes vor dem Besuch einen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren müssen.
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
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