Beschreibung
Sie wollen ein Immobilienprojekt (Wohnen, Gewerbe) verwirklichen, aber die Erschließung – öffentliche Abwasseranlagen, Straßen, Beleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen – ist bisher nicht vorhanden?
Mit dem Abschluss einer vertraglichen Erschließungssicherung erlauben wir Ihnen, auf eigene Kosten die fehlenden öffentlichen Erschließungseinrichtungen selber zu planen und herzustellen.
Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Projekt sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu steuern. Sobald die Erschließungsanlagen endgültig ausgebaut sind, ist die Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch ausgeräumt.
Nähere Informationen zum Abschluss und zur Abwicklung einer vertraglichen Erschließungssicherung, beispielsweise
- Erschließungsverträge
- Erschließungsregelungen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
- Erschließungsregelungen zu sonstigen städtebaulichen Verträgen
erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-25894.
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Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- 0221 / 221-23639
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
- Öffnungszeiten
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Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Dienstleistungen des Amtes vor dem Besuch einen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren müssen.
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
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