Beschreibung

Bei der Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau sowie der Sanierung von Altbauten werden häufig Bauteile über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant.

Das sind zum Beispiel:

  • Balkone
  • Erker
  • Dachterrassen
  • Fassadenverkleidungen einschließlich Wärmedämmungen
  • Auskragungen
  • Vordächer
  • Markisen
  • Treppenanlagen
  • Rampen
  • Tiefgaragen
  • Keller
  • Schächte

Für die Durchführung dieser Baumaßnahmen benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis.

Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft.

In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns. Den Kontakt finden Sie oben in der rechten Spalte unter Kontakt und Erreichbarkeit.

Benötigt werden

  • Formloser Antrag

  • Beschreibung der baulichen Anlage

  • Flurkarte/Lageplan

  • Detailpläne mit Maßangaben

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kostenhöhe ist abhängig von Art und Größe der baulichen Anlage und dem damit verbundenen privaten wirtschaftlichen Vorteil.

Rechtliche Voraussetzungen

Landesbauordnung NRW (BauO NRW), Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln

Sondernutzungssatzung Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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