Betriebsferien 2025/2026

Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.

Alle Informationen finden Sie hier.

Bei der Zulassung eines finanzierten Fahrzeuges kann ein*e Kreditgeber*in einen sogenannten Eigentumsvorbehalt eintragen lassen.

Was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, dann kann die geldgebende Bank bei der Zulassungsstelle einen Eigentumsvorbehalt registrieren lassen. Damit sichert sie sozusagen den Kredit ab. Im Regelfall wird der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II anschließend auch bei der Bank aufbewahrt.

Bei einem eingetragenen Eigentumsvorbehalt kann kein neuer Fahrzeugbrief beziehungsweise neue Zulassungsbescheinigung Teil II, beispielsweise wegen Verlust, durch die Käuferin oder den Käufer des Fahrzeugs beantragt werden!